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Rechtsstreit um Besoldung: Beamte verklagen Berlin - um mehr Geld

Sechs Staatsdiener fühlen sich benachteiligt, weil ältere Kollegen besser bezahlt werden als sie. Das wollen sie nicht länger hinnehmen - und auch eine Grundsatzklage des Beamtenbundes könnte für Berlin noch teuer werden.

Sechs Landesbeamte fühlen sich durch das Berliner Besoldungsgesetz benachteiligt und klagen jetzt auf eine höhere Besoldung. Ihrer Auffassung nach verstößt das Gesetz gegen die europäischen Richtlinien zur Altersdiskriminierung, weil ältere Beamte besser bezahlt werden als jüngere. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht über die Klage der Staatsdiener.

Bis zum Juli des vergangenen Jahres richtete sich die Bezahlung nach dem Amt, dem Lebensalter und der Dienstzeit. Seit August 2011 werden nur Amt und Dienstzeit berücksichtigt. Für Beamte, die schon vorher im Dienst waren, gelten Übergangsregelungen. Beamte können alle zwei bis vier Jahre eine höhere Einkommensstufe erreichen. In der letzten Stufe kann das Gehalt im Vergleich zu dem eines Berufsanfängers um bis zu 50 Prozent höher liegen.

Die Regelungen für die Beamten wurden analog zu den Tarifverträgen der Angestellten geändert. Denn zuvor hatte es mehrere Verfahren von Angestellten gegeben, die sich durch den früheren Bundesangestelltentarif (BAT) diskriminiert fühlten. In diesem war nämlich tatsächlich ausschließlich das Lebensalter und nicht die Berufserfahrung ausschlaggebend für Gehaltssprünge. Dies wurde höchstrichterlich sowohl auf europäischer Ebene als auch vom Bundesarbeitsgericht als nicht rechtmäßig angesehen. Berlin, das länger als andere Bundesländer bis zum vergangenen Jahr am BAT festgehalten hatte, änderte darauf hin sein Tarifgefüge; seitdem werden nur noch die Berufsjahre berücksichtigt. Diese wurde jedoch zurückgewiesen, da das Gericht der Auffassung war, dass das Besoldungsgesetz vor allem Gehaltssteigerungen nach Dienstjahren vorsehe und damit auf Erfahrungsstufen setze.

Am 26. Oktober wird sich das Verwaltungsgericht erneut mit der Beamtenbesoldung befassen. Dann wird eine Grundsatzklage des Beamtenbundes verhandelt. Wie Berlins Beamtenbundchef Joachim Jetschmann sagte, geht es um die Frage, ob Berlin seinen Staatsdienern genug zahlt. Jetschmanns Angaben zufolge erhalten sie beispielsweise 20 Prozent weniger Gehalt als ihre Kollegen in Bayern und Baden-Württemberg. Das Gericht müsse nun prüfen, ob die Berliner Bezüge einer „amtsangemessenen Alimentation“ entsprechen, wie es das Beamtengesetz vorschreibt.

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