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Berlin: Reform der Verwaltung – in kleiner Besetzung

Der Senat befasste sich am Montag in einer Sondersitzung mit der Frage, wie die Verwaltungsreform neuen Schwung bekommen kann. Allerdings in schmaler Besetzung: Vier Senatsmitglieder fehlten, Gregor Gysi ging vorzeitig.

Der Senat befasste sich am Montag in einer Sondersitzung mit der Frage, wie die Verwaltungsreform neuen Schwung bekommen kann. Allerdings in schmaler Besetzung: Vier Senatsmitglieder fehlten, Gregor Gysi ging vorzeitig. Zur Bestandsaufnahme am Beginn der Sitzung wurden immerhin die Bezirksbürgermeister und Vertreter aller fünf Parlamentsfraktionen eingeladen. Der Hauptpersonalrat (HPR) kam nicht, weil das Hauptthema der Senatssitzung die „Umsetzung der Sparpolitik mit Hilfe der Verwaltungsreform“ sei, kritisierte der HPR-Vorsitzende Dieter Klang.

Sparziele zu formulieren sei nicht Aufgabe der Personalvertretung. Klang nannte alsSchwachpunkte der Verwaltungsreform: Es fehle immer noch ein Personalentwicklungsplan, wie er in Mittel- und Großunternehmen üblich sei. Der künftige Umgang mit dem Personalüberhang bleibe unklar, und weitere Bürgerämter würden nur zögerlich aufgebaut. „An den Stellen, wo die Bürger und die Dienstkräfte von Reformen profitieren könnten, geht es langsam voran.“ Der Senat will das Reformmanagement teilweise aus der Senatskanzlei in die Finanzverwaltung auslagern, um es mit der Haushaltskonsolidierung zu verknüpfen. Unklar ist noch, wer dann die politische Steuerung übernimmt: der Regierende Bürgermeister oder der Finanzsenator.

Die Vorschläge der so genannten Scholz-Kommission zur Modernisierung der Berliner Verwaltung sollen offenbar weitgehend umgesetzt werden. Der Senat beschließt heute ein Sofortprogramm und einen Katalog von Reformen, der mittel- und langfristig realisiert werden soll. In ihrem Abschlussbericht hatte die unabhängige Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ auf 178 Seiten eine radikale Umstrukturierung der Senats- und Bezirksbehörden gefordert. Die Vorschläge reichten von der Kompetenzstärkung des Regierenden Bürgermeisters über die Neuordnung der Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst bis zur Privatisierung polizeilicher Aufgaben. Einige der genannten Reformen bedürfen allerdings der Gesetzes- bzw. Verfassungsänderung. Hier ist das Abgeordnetenhaus gefordert. za

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