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Berlin: Reinhard Führer kandidiert für das Präsidentenamt, Walter Momper steht zur Wahl als Vizepräsident

Als Reinhard Führer (CDU) und Walter Momper (SPD) 1975 ins Abgeordnetenhaus einzogen, durften sie als jüngste Parlamentarier - beide sind Jahrgang 1945 - bei der Konstituierung dem Alterspräsidenten assistieren. Ab morgen werden sie die ranghöchsten Abgeordneten sein.

Als Reinhard Führer (CDU) und Walter Momper (SPD) 1975 ins Abgeordnetenhaus einzogen, durften sie als jüngste Parlamentarier - beide sind Jahrgang 1945 - bei der Konstituierung dem Alterspräsidenten assistieren. Ab morgen werden sie die ranghöchsten Abgeordneten sein. Morgen konstituiert sich das am 10. Oktober gewählte Parlament. Führers Wahl zum Präsidenten gilt ebenso als sicher wie die von Momper und Peter Luther (CDU) zu seinen Stellvertretern; alle drei wurden gestern von ihren Fraktionen nominiert. Der Parlamentspräsident steht - rein protokollarisch - sogar über dem Regierenden Bürgermeister.

Der Präsident, die Vizepräsidenten und die Beisitzer im Präsidium werden immer in der ersten Plenarsitzung für die Dauer der Wahlperiode bestellt; die Abwahl ist nicht möglich. Die Vorschlagsrechte haben die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis. Die stärkste Fraktion stellt den Präsidenten. Er hat ein unparteiisches Amt und die Würde des Hauses zu wahren. Darin besteht die Kunst, und dort liegen auch die Tücken. Der Präsident vertritt das Abgeordnetenhaus nach außen und innen. Nach Maßgabe der Berliner Verfassung und der parlamentarischen Geschäftsordnung ist er für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen und der Parlamentsarbeit überhaupt verantwortlich. Er hat das Hausrecht und die Polizeigewalt im Parlamentsgebäude, wo ohne seine Zustimmung keine Durchsuchung oder Beschlagnahme erfolgen darf. Er ist Dienstherr der 180 Parlamentsbediensteten.

Die Vizepräsidenten sind "nur" zu seiner Unterstützung da. Ist er verhindert, amtiert einer der beiden mit allen Rechten und Pflichten. Bei der Leitung jeder Plenarsitzung wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidenten ab. Sie werden jeweils von zwei Beisitzern flankiert. Für den Sitzungsablauf schreiben Bedienstete regelrechte "Drehbücher". Formelhaft ruft der amtierende Präsident Tagungsordnungspunkte, Redner und Abstimmungen auf. Abgeordnete, die sich daneben benehmen, straft der Präsident durch Rügen, notfalls durch Ausschluss von der Sitzung. Bei Turbulenzen kann er die Sitzung abbrechen, indem er schlicht seinen "Hochsitz" verlässt.

Mit dem hohen Rang sind auch Annehmlichkeiten verbunden. Der Präsident und die Vizepräsidenten haben Anspruch auf Dienstwagen mit Chauffeuren. In der Dotierung rangieren sie allerdings hinter den Senatsmitgliedern, denn Parlamentarier erhalten keine Dienstbezüge, sondern Entschädigungen. Der Präsident bekommt die doppelte Entschädigung, die Vizepräsidenten erhalten die anderthalbfache. Das macht für den Präsidenten monatlich 14 620 Mark, für seine Stellvertreter 10 965 Mark. Die Beisitzer erhalten keinerlei Extras. Die monatliche Entschädigung liegt derzeit bei insgesamt 7310 Mark. Davon beträgt die zu versteuernde Diät 5610 Mark und die steuerfreie Kostenpauschale 1700 Mark.

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