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Berlin: Religion in der Schule: Senator Böger muss Islamunterricht zulassen

Die Islamische Föderation darf nach den großen Ferien an zwei Berliner Grundschulen ihren Religionsunterricht anbieten. Das Verwaltungsgericht gab gestern einem entsprechenden Eilrechtsschutzantrag der Föderation statt.

Die Islamische Föderation darf nach den großen Ferien an zwei Berliner Grundschulen ihren Religionsunterricht anbieten. Das Verwaltungsgericht gab gestern einem entsprechenden Eilrechtsschutzantrag der Föderation statt. Die Senatsschulverwaltung kann dagegen Beschwerde einlegen, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hätte.

"Es kam nicht unerwartet", kommentierte die Senatsschulverwaltung die Gerichtsentscheidung. Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht bereits 1998 festgelegt, dass die Föderation eine Religionsgemeinschaft sei und damit gleichberechtigt neben den großen christlichen Kirchen Unterricht an staatlichen Schulen anbieten könne. Schulsenator Klaus Böger (SPD) hatte bis zuletzt versucht, dies zu verhindern, indem er den Rahmenplan der Föderation dreimal beanstandete. Vor zwei Wochen war die Glaubensgemeinschaft mit ihrer Geduld am Ende und reichte den Eilantrag ein.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft zunächst nur die Kreuzberger Fichtelgebirge-Grundschule und die Weddinger Rudolf-Wissel-Grundschule. Diese Schulen waren von der Föderation bereits vor längerer Zeit ausgesucht worden, weil es hier angeblich das größte Interesse an dem neuen Islam-Angebot gibt. Die Schulen selbst zeigten sich von dem Ansinnen allerdings bisher wenig begeistert. Gemäßigte moslemische Eltern wünschen sich eine Alternative. Langfristig will die Föderation wesentlich mehr Schulen einbeziehen. Zunächst muss aber die Hauptsacheentscheidung des Gerichts abgewartet werden, die laut Senatsschulverwaltung erst in einem Jahr zu erwarten ist.

Die Islamische Föderation wird vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeschätzt. Allerdings hat die geheimdienstliche Beobachtung nichts ergeben, was ihr Verbot rechtfertigen konnte; auch reichten die Erkenntnisse nicht, um die Zulassung als Religionsgemeinschaft zu verhindern.

Die CDU schlägt vor, das Berliner Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass nur noch Körperschaften öffentlichen Rechts zum Religionsunterricht zugelassen werden. Damit wäre allerdings auch der Humanistische Verband mit seinem Lebenskunde-Unterricht aus dem Rennen, was die SPD nicht in Kauf nehmen möchte.

In der Islamischen Föderation war die Freude gestern groß. "Wir haben seit zwanzig Jahren daran gearbeitet und dafür gekämpft", sagte Vorstandsmitglied Burhan Kesici. Die Föderation werde sich bemühen, mit dem Unterricht gleich am 3. September beginnen zu können. Zwei Lehrer stünden dabei der Föderation zur Verfügung. Einer habe an der Freien Universität Islamwissenschaften studiert, der andere habe einen türkischen Studienabschluss. Dieser lebe und arbeite allerdings seit 20 Jahren in Deutschland und habe unter anderem als Berater für die Senatsschulverwaltung gearbeitet.

Nach dem Gerichtsurteil müssen jetzt in beiden Schulen Formulare ausgelegt werden, auf denen sich die türkischen Schüler für den Islamunterricht anmelden können, erläuterte Kesici das weitere Vorgehen. Zunächst werde nur mit Arbeitsblättern gearbeitet.

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