zum Hauptinhalt

Religion und Schule: Gebetsräume heute erneut vor Gericht

Yunus M. darf in der Schule beten. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht 2008 entschieden. Jetzt beginnt der Berufungsprozess, den der Senat angestrengt hat. Ein Urteil wird noch heute erwartet.

Der Senat erwartet ein Grundsatzurteil: Am heutigen Donnerstag entscheidet das Oberverwaltungsgericht, ob der 16-jährige Yunus M. seiner muslimischen Gebetsverpflichtung weiterhin auch während der Schulzeit nachkommen darf. Der Senat war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen.

Inzwischen wurde mehr über das religiöse Umfeld des Jungen bekannt. Beobachter hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, der Junge sei von seinem Vater oder dessen potenziell islamistischer Gemeinde in den Rechtsstreit gedrängt worden. Tatsächlich besucht Yunus’ Vater regelmäßig die Weddinger Mehmed-Zahid-Kotku-Tekkesi Moschee, die dem sufistischen Naqschbandiyya-Orden zugerechnet wird. Der Namenspatron der Moschee, Mehmed Zahid Kotku, gilt als Identifikationsfigur der weltweiten Milli-Görüs- (deutsch: Nationale Sicht) Bewegung, die vom Verfassungsschutz wegen ihrer islamistischen Tendenzen seit Jahren beobachtet wird. Eine Sprecherin des Berliner Verfassungsschutzes erklärte aber, die Moschee selbst habe man derzeit „überhaupt nicht auf dem Schirm“.

Kontakte der Gemeinde des Jungen zu Milli Görüs?

Gleichwohl unterhält der Vorsitzende des Tekke-i-Muhiddin-Vereins, Sadi Yurt, unter dessen Namen die Moschee seit 1990 offiziell beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen ist, enge persönliche Kontakte zu Milli Görüs. Das Profil von Sadi Yurt auf der Internetseite Facebook weist den Vorsitzenden als Freund bekannter Berliner Milli-Görüs-Anhänger aus. Mit Tahir Sözen, Menderes Singin, Mustafa Celebi oder Idris Kahraman zählen aber sowohl Hardliner als auch gemäßigte Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) zu seinem Umfeld, wie eine Islamismusexpertin dem Tagesspiegel bestätigt. Auch Yunus M. und sein Bruder Yakup sind auf dieser Freundesliste eingetragen.

Milli Görüs: Keine Kontakte zu Yunus' Familie

Bei der IGMG bestreitet man derweil jeden Kontakt zu Yunus’ Familie. „Wir verfolgen den Fall nur interessiert in den Medien“, sagte Vorstandsmitglied Mustafa Yeneroglu. Aus juristischer Sicht sei der Fall klar zugunsten des Jungen zu entscheiden. „Es verursacht uns aber Bauchschmerzen, dass der Fall überhaupt vor Gericht kommen musste“, sagt Yeneroglu. Die IGMG hätte ein pragmatische Lösung bevorzugt. Mit dem Rechtsstreit und dem medialen Aufsehen würden nun antiislamische Vorurteile geschürt.

Aus dem unmittelbaren Umkreis des Klägers gab es dazu keine Stellungnahme. Yunus’ Vater, ein deutscher Konvertit, blieb am Freitag so lange in der Moschee, bis die Presse wieder abgerückt war. Yasar Bülent, der Anwalt der Familie, wollte sich ebenfalls zu dem Fall nicht äußern. Und auch die Senatsverwaltung für Bildung, die in Berufung gegangen war, möchte erst im Laufe des Tages eine Erklärung abgeben, denn der Ausgang des Verfahrens ist noch völlig offen.

Mit besonderer Spannung erwartet man deshalb am Diesterweg Gymnasium die Entscheidung. Dort hatte Schulleiterin Brigitte Burchhardt vor zwei Jahren Yunus M. erstmals das Beten gen Mekka auf dem Schulgelände verboten. Er klagte und bekam vom Verwaltungsgericht das Recht zugesprochen, einmal am Tag zu beten. Die Schulleitung sah sich gezwungen, ihm dafür einen gesonderten Raum zur Verfügung zu stellen. Sollte das Oberverwaltungsgericht dieses Urteil heute bestätigen, könnte dies weitreichende Folgen für die Berliner Schullandschaft haben. An mindestens vier weiteren Schulen in Mitte liegen derzeit Anträge auf Gebetsräume vor.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false