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Berlin: Religionsstreit: Muslimische Referendarin darf nicht mit Kopftuch in den Gerichtssaal

Eine muslimische Gerichtsreferendarin darf nicht mit Kopftuch Sitzungsdienst im Gerichtssaal versehen. Die Justizverwaltung hat eine junge Frau, die aus religiösen Gründen ihre Kopfbedeckung nicht abnehmen möchte und derzeit der Staatsanwaltschaft zugeordnet ist, von diesem Teil der juristischen Ausbildung entbunden.

Eine muslimische Gerichtsreferendarin darf nicht mit Kopftuch Sitzungsdienst im Gerichtssaal versehen. Die Justizverwaltung hat eine junge Frau, die aus religiösen Gründen ihre Kopfbedeckung nicht abnehmen möchte und derzeit der Staatsanwaltschaft zugeordnet ist, von diesem Teil der juristischen Ausbildung entbunden. Das bestätigte der Sprecher der Justizverwaltung, Martin Steltner. Das Kopftuch widerspreche dem staatlichen Neutralitätsgebot.

Zu dem konkreten Fall der angehenden Juristin wollte sich Steltner nicht äußern, da es sich um eine Personalangelegenheit handelt. Man habe sich darauf verständigt, dass die Frau ihre Ausbildung fortsetzen kann. Alle anderen Aufgaben könne sie übernehmen. "Dadurch ist die Ausbildung am wenigsten berührt", sagt Steltner. Zu den Aufgaben während des Referendariats gehört es auch, im Gerichtssaal als Vertreter der Staatsanwaltschaft aufzutreten und Anträge zu stellen.

Problematisch findet Vera Junker, die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, die Verfahrensweise, da ihres Erachtens mit dem Verzicht auf den Sitzungsdienst ein Teil der Ausbildung wegfällt. Gleichwohl hält sie es für richtig, dass eine Referendarin im Gerichtssaal nicht mit einem Kopftuch auftreten kann. "Völlig ausgeschlossen" sei es ohnehin, dass eine Richterin oder Staatsanwältin mit Kopftuch in der Sitzung erscheine. "Religiöse und weltanschauliche Einflüsse müssen aus Gerichtsverhandlungen rausgehalten werden", sagt Junker. Das Kopftuch aber zeige eine streng-gläubige Gesinnung. Man müsse schon fragen, ob auch bei einer Juristin in der Ausbildung dieser Bestandteil der Religonsausübung hinter der Neutralitätspflicht vor Gericht zurückzustellen sei. Die Kleiderordnung bei Gericht schreibt für Richter und Staatsanwaltschäfte eine Robe sowie bei Männern ein weißes Hemd und Krawatte, bei Frauen eine weiße hochgeschlossene Bluse vor.

Einen ähnlichen Fall gab es vor drei Jahren in Nordrhein-Westfalen; dieser wurde verwaltungsgerichtlich geklärt. Eine Referendarin bei der Staatsanwaltschaft Köln hatte erfolglos gegen ihre Entbindung vom Sitzungsdienst geklagt. Das Tragen des Kopftuches konnte "in Hinblick auf das staatliche Neutralitätsgebot nicht gestattet werden, weil dadurch eine religiöse Glaubensdemonstration zum Ausdruck gebracht wird", sagte der Sprecher des Düsseldorfer Justizministeriums, Ralph Neubauer.

Zudem gab es im vergangenen Jahr im Düsseldorfer Amtsgericht einen Konflikt um eine Auszubildende zur Justizfachangestellten. Dieser jungen Frau, die auf ihr Kopftuch nicht verzichten wollte, wurde es untersagt, bei der Protokollführung neben dem Richtertisch tätig zu werden. Man einigte sich auf den Kompromiss, dass sie den Gerichtsverhandlungen nur im Zuschauerraum beiwohnen durfte. Bundesweite Schlagzeilen machte vor drei Jahren eine afghanisch-stämmige Schulreferendarin aus Baden-Württemberg, die von den dortigen Behörden nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Vor zwei Jahren fand die Frau in Berlin eine Anstellung als Lehrerin an der Islamischen Grundschule an der Boppstraße in Kreuzberg.

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