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Berlin: Religionsunterricht: Islamische Föderation schaltet Gericht ein

Die Islamische Föderation hat sich jetzt an das Verwaltungsgericht (VG) gewandt, um nach den Ferien mit ihrem Religionsunterricht beginnen zu können. Spätestens am heutigen Mittwoch werde die Klage gegen die Senatsschulverwaltung sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung dem Gericht vorliegen, kündigte Sprecher Burhan Kesici am Dienstag an.

Die Islamische Föderation hat sich jetzt an das Verwaltungsgericht (VG) gewandt, um nach den Ferien mit ihrem Religionsunterricht beginnen zu können. Spätestens am heutigen Mittwoch werde die Klage gegen die Senatsschulverwaltung sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung dem Gericht vorliegen, kündigte Sprecher Burhan Kesici am Dienstag an. Mit Hilfe der einstweiligen Anordnung will sich die Föderation den Weg an zwei Berliner Schulen spätestens zum Oktober bahnen.

Wie berichtet, hatte Schulsenator Klaus Böger (SPD) vor zwei Wochen zum wiederholten Mal den Rahmenplan der als extremistisch verdächtigten Organisation abgelehnt. Die Föderation hält dies für Willkür und rechnet deshalb damit, dass das Verwaltungsgericht die einstweilige Verfügung erlässt. Dabei beruft sie sich auf das Oberverwaltungsgericht (OVG), das der Föderation bereits 1998 Recht gegeben hatte. Als der Senat damals nicht handelte, beschied das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2000, Böger müsse das OVG-Urteil "unverzüglich umsetzen". "Unverzüglich" bedeutet juristisch allerdings nicht "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern".

sve

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