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Berlin: Rentenprozess: Ex-Gattin von Guillaume verliert

Die Ex-Gattin des "Kanzleramts-Spions" Günter Guillaume bekommt keine Rentenzahlung für ihre Spitzeltätigkeit im Gefängnis. Das hat am Freitag das Landessozialgericht Berlin entschieden.

Die Ex-Gattin des "Kanzleramts-Spions" Günter Guillaume bekommt keine Rentenzahlung für ihre Spitzeltätigkeit im Gefängnis. Das hat am Freitag das Landessozialgericht Berlin entschieden. Die heute 74-Jährige hatte das Bundesinnenministerium verklagt, weil die Behörde sich geweigert hatte, die vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bezahlte Spitzeltätigkeit im Kölner Gefängnis auf die Rente anzurechnen. Der Vorsitzende Richter des 1. Senats, Guido Spohn, argumentierte, die Spionagetätigkeit im Kölner Gefängnis sei nach bundesdeutscher Vorschrift nicht als selbstständige Tätigkeit zu werten. Die Klägerin habe freiwillig weiter gemacht. Das MfS habe ihr in dieser Zeit keine Weisung erteilen können.

Gemeinsam mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann Günter Guillaume hatte die Klägerin von 1956 bis 1987 als Agentin für die Stasi gearbeitet. 1975, nach dem Sturz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt wegen der Agenten-Affäre, war sie wegen Spionage für die DDR zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

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