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Restauranthygiene:: Saubere Lösung gesucht

Senat will Testergebnisse einheitlich veröffentlichen. Die Mitarbeiter in den Bezirken sind derzeit juristisch stark verunsichert.

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Nach dem Scheitern einer bundesgesetzlichen Regelung strebt Berlin jetzt zumindest auf Landesebene eine einheitliche Kennzeichnung in Sachen Restauranthygiene an. „Derzeit macht jeder Bezirk etwas anderes“, sagte Sabine Toepfer-Kataw, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, dem Tagesspiegel. „Wir wollen aber eine Lösung für ganz Berlin“.

Noch ist aber unklar, auf welcher Grundlage das geschehen soll – ob per Verordnung oder auf freiwilliger Basis. Das Problem: Vor wenigen Tagen hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) eine Gesetzesinitiative von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CDU) gestoppt.

Auf Wunsch der Länder hatte Aigner per Gesetz klarstellen wollen, dass die Länder die Hygienekennzeichnung in eigener Verantwortung regeln dürfen. Das hätte den Ländern Rückendeckung gegeben, falls es zu Schadensersatzklagen von Wirten kommt. Das Veto des Wirtschaftsministers hat die Länder nun verunsichert. Daher hat Berlin nun Ilse Aigner um eine schriftliche Klarstellung gebeten, dass die Länder zuständig sind und nach ihren Vorstellungen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen veröffentlichen dürfen. Falls Aigner eine solche Erklärung abgibt, will Berlin eine Kennzeichnung auf dem Gesetzgebungsweg regeln, falls nicht, soll eine „Good-Will-Regelung“ gefunden werden, sagte die Staatssekretärin.

Im Bundesverbraucherministerium ist man erstaunt. „Jedes Land, das eine verpflichtende Kennzeichnung von Gastronomiebetrieben einführen will, kann dies heute schon tun“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Das habe man den Ländern schon mehrfach mitgeteilt, auch schriftlich. Die geplante und von Rösler gestoppte Neuregelung wäre nur eine Klarstellung gewesen, an der Rechtslage hätte das aber nichts geändert. Einen ähnlichen Dissens hatte es schon im August gegeben, als der Senat die Seite mit den Prüfergebnissen abschalten wollte, weil er der Auffassung war, das neue Verbraucherinformationsgesetz verbiete deren Veröffentlichung. Das hatte das Ministerium schon damals als falsch und unverständlich kritisiert.

Derzeit herrscht also Verwirrung, jedenfalls bei den meisten. Neukölln hat einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Verbraucherinformationsgesetzes am 1. September aufgrund der „unklaren Rechtslage“ alle Prüfergebnisse vom Netz genommen. Andere Bezirke, etwa Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg, haben ihre bisherigen Ergebnisse zwar stehen lassen, aber keine neuen hinzugefügt.

Auch die Seite „Sicher essen“, die von der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz aktualisiert wird, ist im Niedergang. Stellten vor einem Jahr noch neun von zwölf Bezirken ihre Ergebnisse dort ein, so sind es nun nur noch sieben. 868 getestete Gaststätten finden sich dort zurzeit – im Sommer waren es noch über 1000. Das liege daran, dass alle Bezirke ihre Ergebnisse überarbeiten müssen, heißt es aus der Verbraucherschutzverwaltung. Das neue Gesetz sehe nämlich vor, dass Prüfergebnisse zumindest dann veröffentlicht werden müssten, wenn ein Betrieb für seine Verstöße mindestens ein Bußgeld von 350 Euro aufgebrummt bekam. Nun müssten die Bezirke ihre Listen daraufhin abklopfen und einen Ort für die Veröffentlichung schaffen.

Nur Lichtenberg ist nicht verunsichert. Der Bezirk ist als einziger mit einer Smiley-Liste im Internet, die auf dem Stand vom 9. November ist und am Freitag auf Stand 16. November aktualisiert wird. Über 230 Gaststätten sind dort verzeichnet. Heike Jahberg / Fatina Keilani

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