zum Hauptinhalt

Berlin: Revolutionäre Richter

Mit seinem Urteil hat das Landesverfassungsgericht juristisches Neuland erobert

Mit seinem Urteil vom vergangenen Freitag hat der Berliner Verfassungsgerichtshof Neuland betreten. Zwar haben sich schon das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte in Niedersachsen und NordrheinWestfalen mit der Frage befasst, unter welchen Umständen die zulässige Grenze von Kreditaufnahmen (maximal in Höhe der Investitionsausgaben) überschritten werden darf. Die Verfassungsrechtler waren sich bisher einig, dass dies nur erlaubt ist, wenn die höhere Verschuldung der „Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ dient. Der Haushaltsgesetzgeber müsse dies nur „frei von Willkür, nachvollziehbar und vertretbar“ begründen. Die Berliner Richter haben diesen Rahmen nun gesprengt. Eine übermäßig hohe Verschuldung dürfe auch mit einer extremen Haushaltsnotlage begründet werden. Das steht so in keiner Verfassung, ist mit dem neuen Urteil aber ungeschriebenes Gesetz. Jedenfalls für Berlin. Das Landesverfassungsgericht hat seine neue Rechtsprechung allerdings an strenge Auflagen geknüpft: Öffentliche Ausgaben, zu denen Berlin nicht zwingend bundes- oder verfassungsrechtlich verpflichtet ist, dürften im Haushalt nicht veranschlagt werden. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false