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"Revolutionäre Zellen": Urteile gegen Attentäter rechtskräftig

Die vom Berliner Kammergericht verhängten Haftstrafen gegen fünf frühere Mitglieder der linksextremen Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" sind nun in allen Fällen rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf auch die letzte noch anhängige Revision eines heute 58-jährigen Angeklagten. Das Kammergericht hatte ihn im März 2004 unter anderem wegen Anschlägen aus den 80er Jahren zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der BGH betonte, die Revisionsanwältin des Angeklagten habe "bewusst eine unwahre Verfahrensrüge erhoben". Dies sei rechtsmissbräuchlich.

Im Fall des Angeklagten G. war behauptet worden, seine damalige Verteidigerin sei am 8. Mai 2003, dem 126. Sitzungstag der Berliner Hauptverhandlung, während der Vernehmung eines Zeugen für wenige Minuten nicht im Sitzungssaal gewesen. Dies werde durch das Verhandlungsprotokoll bewiesen. G. sei damit zeitweise nicht anwaltlich vertreten gewesen sei und habe damit kein faires Verfahren gehabt. Deshalb müsse der Prozess neu aufgerollt werden.

Kein Verfahrensfehler

Dem trat der BGH vehement entgegen. In dem Protokoll sei die Abwesenheit der Verteidigerin "nur versehentlich" eingetragen gewesen. Die Nachprüfung habe "ohne jeden Zweifel" ergeben, "dass die Verteidigerin tatsächlich anwesend war" und sogar zahlreiche Fragen an den Zeugen - einen Beamten des Bundeskriminalamts - gestellt habe.

Dazu gebe es "eindeutige" dienstliche Erklärungen und detaillierte Mitschriften von damaligen Prozessbeteiligten - unter anderem der Vorsitzenden Richterin, eines Beisitzers und des damaligen Vertreters der Bundesanwaltschaft. Diese Erklärungen seien auch der Revisionsanwältin bekannt gewesen. Dennoch habe sie vor dem BGH "wider besseres Wissen einen Verfahrensverstoß behauptet". Dies sei "ein Missbrauch prozessualer Rechte". Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des BGH, Klaus Tolksdorf, betonte: "Der Zweck heiligt nicht die Mittel."

Restliche Urteile bereits rechtskräftig

Die Urteile gegen vier weitere Ex-RZ-Mitglieder waren bereits rechtskräftig geworden. Der BGH hatte Ende Juni die Revision der 59-jährigen Sabine Eckle verworfen, die wie ihr Ehemann Rudolf Schindler wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Eckles Revisionsverteidigerin hatte eine ähnliche Verfahrensrüge wie die Prozessbevollmächtigte des Angeklagten G. erhoben. Die Revisionen zweier weiterer Angeklagter hatte der BGH am 20. April per Beschluss verworfen. Schindler hatte das Berliner Urteil akzeptiert und keine Revision eingelegt. Das Kammergericht sah die Angeklagten insbesondere durch die Aussage des "Kronzeugen" und früheren RZ-Mitglieds Tarek Mousli überführt.

Gegenstand der Verurteilung aller fünf Angeklagten sind die Sprengstoffanschläge auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin-Wedding im Februar 1987 und auf die Siegessäule im Januar 1991. Außerdem geht es um die Schusswaffenattentate auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, im Oktober 1986 und auf den damaligen Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Günter Korbmacher, im September 1987. (tso/ddp)

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