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Berlin: Richter macht im Flughafen-Prozess Tempo

Ein Dutzend neue Beweisanträge der Kläger wurde vorm Leipziger Bundesverwaltungsgericht abgelehnt

Leipzig – Im Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Gericht gestern rund ein Dutzend so genannte Beweisanträge der Kläger-Anwälte abgelehnt. Wären sie zugelassen worden, hätte dies das Verfahren erheblich verlängern können, denn die Anwälte wollten weitere Gutachten einholen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Stefan Paetow liegen dem Gericht jedoch in ausreichender Zahl Unterlagen vor – zum Teil doppelt oder dreifach. In anderen Punkten habe sich das Gericht in der seit Dienstag laufenden Verhandlung genügend Sachkunde verschafft.

Das Gericht lehnte es unter anderem auch ab, den geplanten Ausbau der Flughäfen in Neuhardenberg und Finow ins Verfahren aufzunehmen. Dieser Punkt sei nicht „entscheidungserheblich“ für das Schönefeld-Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter. Am dritten Verhandlungstag versuchte Paetow, Tempo in die Verhandlung zu bringen. Sechs Tage hatte das Gericht zunächst für das „Rechtsgespräch“ angesetzt. Das Wichtigste für die Richter des 4. Senats war ohnehin das Studium der umfangreichen Akten vor der mündlichen Verhandlung. Im Rechtsgespräch sollen jetzt nur noch die für das Gericht offenen Fragen behandelt werden. Trotzdem werden weiter schon längst bekannte Argumente ausgetauscht.

Gestern ging es noch einmal darum, ob der Brandenburger Landesentwicklungsplan „Flughafen-Standortsicherung“, mit dem für Schönefeld entschieden worden war, rechtmäßig zustande gekommen ist. Strittig war dabei unter anderem, ob bei der Abwägung zwischen Schönefeld und Sperenberg die Zahl der vom Lärm Betroffenen ausreichend berücksichtigt wurde, was die Kläger-Anwälte bezweifeln. Das Gericht misst der Lärmfrage eine große Bedeutung bei. Der Vorsitzende Richter sagte: „Das ist für die Kläger ein zentraler Punkt.“ Der Landesentwicklungsplan war Basis für das Planfeststellungsverfahren am Standort Schönefeld. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der gültig ist und ob er Schönefeld als Standort zwingend vorgeschrieben hat. Dies sei eine „Sache der Ausführung“, so der Vorsitzende Richter. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter ungewiss. Dass das Gericht die bisherigen Beweisanträge der Klägeranwälte abgelehnt hat, ist auch kein Indiz dafür, dass die Richter die Klage zurückweisen werden – selbst wenn die Anwälte jetzt in der Defensive sind.

Die Verhandlung wird in der nächsten Woche fortgesetzt. Dann geht es unter anderem darum, ob im Planfeststellungsbeschluss für Schönefeld der Lärmschutz ausreichend berücksichtigt worden ist. Auch das Problem der Nachtflüge wird dann behandelt.

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