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Berlin: Richter schlagen libysche Einladung aus - Tripolis lehnt in dem Prozess Zeugenvernehmung per Video ab

Die Hoffnung auf eine entscheidende Wende im La-Belle-Prozess schwindet: Einen Monat vor Ablauf der Einladung steht noch nicht fest, wer in dem Verfahren um das Sprengstoffattentat von 1986 zur Zeugenvernehmung nach Libyen fliegen soll.Der Vorschlag, die Befragung von Tripolis per Video in den Berliner Gerichtssaal übertragen zu lassen, wurde jüngst von libyscher Seite abgelehnt, weil in Tripolis die technischen Voraussetzungen nicht gegeben seien.

Die Hoffnung auf eine entscheidende Wende im La-Belle-Prozess schwindet: Einen Monat vor Ablauf der Einladung steht noch nicht fest, wer in dem Verfahren um das Sprengstoffattentat von 1986 zur Zeugenvernehmung nach Libyen fliegen soll.

Der Vorschlag, die Befragung von Tripolis per Video in den Berliner Gerichtssaal übertragen zu lassen, wurde jüngst von libyscher Seite abgelehnt, weil in Tripolis die technischen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Nun will das Gericht umgekehrt die Einladung, an der Vernehmung der Zeugen persönlich teilzunehmen, wegen rechtlicher Bedenken ausschlagen. Zu Unrecht, meint der zuständige Oberstaatsanwalt. "Die Reise nach Libyen wäre eine konkrete, realistische Chance, die Sache aufzuklären", sagt Detlev Mehlis. Eine Absage könne in Lybien den Eindruck hervorrufen, dass die deutsche Seite an einer Aufklärung nicht interessiert sei.

Wie berichtet, zeigt sich das libysche Außenministerium seit kurzem im Fall um das La-Belle-Attentat zur Zusammenarbeit bereit: Anfang Februar erging an zwei der zuständigen Richter die Einladung, Tripolis zu besuchen, um die Hintergründe zu dem Bombenanschlag von 1986 zu klären. Bei dem Attentat auf die besonders bei Amerikanern beliebte Diskothek "La Belle" starben drei Menschen, 200 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Der Prozess am Berliner Landgericht begann 1997. Das Verfahren geriet aber schon wenige Wochen später ins Stocken, als sich der mutmaßliche Drahtzieher des Anschlags, Musbah Abdulgasem Eter, von seinem ursprünglichen Geständnis distanzierte. Ihm seien von Staatsanwalt Mehlis im Fall eines Geständnisses Zugeständnisse versprochen worden. Nach zehn Monaten Verhandlung verhängten die Richter über das Geständnis schließlich ein Verwertungsverbot. Seitdem gilt das Verhältnis zwischen Gericht und Staatsanwalt als äußerst gespannt.

Die Opfer des Attentats schöpften Hoffnung, als Libyen vor einem dreiviertel Jahr rund 70 Millionen Mark an die Angehörigen der 170 Opfer des Sprengstoffanschlags auf eine DC 10 über Niger zahlte. Zuvor hatten die Libyer zwei Verdächtige im Lockerbie-Verfahren an Schottland ausgeliefert. Der Vorschlag des Gerichts, nun den Berliner Ankläger nach Tripolis zu schicken, trifft bei Mehlis auf wenig Gegenliebe. "In den beiden anderen Fällen haben die Richter das libysche Angebot angenommen."

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