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Berlin: Richter weisen Klage gegen Rudi-Dutschke-Straße ab Verwaltungsgericht: Geplante Umbenennung der Kochstraße nicht willkürlich

Berlin - Neue Namensschilder für die Straße zwischen Friedrich- und Linden- /Axel-Springer-Straße liegen parat wann und ob sie montiert werden, ist noch fraglich. Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage gegen die Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke- Straße abgewiesen.

Berlin - Neue Namensschilder für die Straße zwischen Friedrich- und Linden- /Axel-Springer-Straße liegen parat wann und ob sie montiert werden, ist noch fraglich. Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage gegen die Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke- Straße abgewiesen. Anwälte der 27 klagenden Anlieger, darunter Gewerbetreibende und der Axel-Springer-Verlag, kündigten aber an, in die Berufung zu gehen. Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) sieht für die Kläger keine großen Chancen mehr, aber sechs Monate könnte es dauern, bis die Schilder montiert werden.

Das Gericht hielt die Klage für zulässig, aber unbegründet. Denn die Entscheidung des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg von 2005, die Straße nach dem einstigen Studentenführer zu nennen, sei nicht willkürlich und verletze die Kläger auch nicht in ihren Grundrechten. Die Behörde, so hieß es, habe bei der Umbenennung von Straßen ein weites Ermessen.

Willkür wäre es zum Beispiel, wenn die Namensänderung als ein zielgerichteter Angriff auf die Unternehmensintegrität der Axel Springer AG und Billigung von Straftaten verstanden werden müsste, die im Frühjahr 1968 bei der Blockade von Zeitungsauslieferungen verübt wurden. Dann hätte der Bezirk seine Neutralitätspflicht verletzt. Bei objektiver Betrachtung jedoch sei der strittige Abschnitt für die Ehrung Dutschkes zwar wegen der Verlagsadresse ausgewählt worden, aber es gehe dabei nicht nur um die Blockadeaktionen, sondern um die gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Berliner Presse in den 60er Jahren, als deren Antipoden Axel Springer und Rudi Dutschke angesehen werden könnten. Der Bezirk, so das Gericht, ergreife nicht einseitig Partei, da die Rudi-Dutschke-Straße auf die Axel-Springer-Straße stoße und der Verlag in dieser seine Anschrift behalte. Entgegen der Auffassung der Kläger liegt nach Ansicht des Gerichts auch keine unzulässige neue Doppelbenennung vor, da der Rudi-Dutschke-Weg auf dem Gelände der FU in Dahlem nicht amtlich benannt ist. Vorgeschoben scheine zwar die Begründung des Bezirks, man habe die Straße wegen einer weiteren Kochstraße (in Tempelhof) umbenennen wollen, aber das bedeute nicht, dass die Entscheidung willkürlich sei. Auch ein Senatsbeschluss sei nicht erforderlich gewesen.

Bei einem Bürgerentscheid hatte sich im Januar eine Mehrheit gegen einen CDU-Antrag ausgesprochen, die geplante Umbenennung aufzuheben.

Christian van Lessen

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