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Polizeieinsatz in der Rigaer Straße.

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Update

Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain: "Kadterschmiede" unterliegt vor Gericht

Verwaltungsgericht: Eine Räumung mit Polizei und ohne Titel? Ist zwar rechtswidrig, wird sich aber nicht wiederholen.

Von Fatina Keilani

Am Morgen des 22. Juni 2016 kamen 14 Handwerker, zehn Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma - und 300 Polizeibeamte zum Haus Rigaer Straße 94, um zwei Wohnungen des Hauses zu räumen. Die Polizei war da, um dem Eigentümer zur Seite zu stehen. Doch dieser hatte gar keinen Räumungstitel. Dass die Teilräumung rechtswidrig war, hat das Landgericht bereits entschieden. Der Verein "Freunde der Kadterschmiede" wollte dies nun auch vom Verwaltungsgericht bestätigt haben - und dann womöglich Schadensersatzansprüche darauf stützen.

Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage am Freitag jedoch bereits als unzulässig ab. Auf dem Flur vor dem Saal warteten mehrere Polizisten stundenlang für den Fall, dass sie noch als Zeugen vernommen würden. Dazu kam es dann nicht, da dies Teil der Begründetheitsprüfung gewesen wäre. Nach zweistündiger, ausufernder Erörterung der Zulässigkeitsfragen mit allen Beteiligten wies das Gericht die Klage ab.

Zulässig wäre die Klage nur bei Wiederholungsgefahr

Das Problem an der Sache war ihre Erledigung. Das hoheitliche Handeln der Polizei war erledigt, als diese abzog. Sollten die "Freunde der Kadterschmiede" also in ihren Rechten verletzt worden sein, so lässt sich dies nur im Nachhinein bewerten. Ist ein Verwaltungsakt aber vorbei, so kann er nur mit der Fortsetzungsfeststellungsklage angegriffen werden - und dafür ist nötig, dass Wiederholungsgefahr besteht. War es kein Verwaltungakt, sondern ein "Realakt", also schlichtes Verwaltungshandeln, so ist die allgemeine Feststellungsklage die richtige. In beiden Fällen muss aber ein besonderes Feststellungsinteresse bestehen - das sah das Gericht hier nicht.

"Polizeieinsätze an dem Objekt gibt es und wird es geben", sagte der Vertreter der Polizei in der Verhandlung. Aber einen vergleichbaren Fall, also eine Räumungssituation wie gewesen, die werde es so wohl nicht wieder geben. Klägervertreter Ralph Monneck wollte dann noch ein "Rehabilitierungsinteresse" des Vereins geltend machen, um quasi den guten Ruf wiederherzustellen, doch der Polizeivertreter konterte nur, angesichts der Berichterstattung in den Medien habe die Polizei ja wohl das größere Rehabilitierungsinteresse.

Das Gebäude ist eine Festung

Weiter beschrieb er: Das Gebäude sei verrammelt und zu einer Festung ausgebaut worden. Aus dem Gebäude würden fortlaufend Straftaten gegen Polizisten begangen, weswegen ständig Gespräche mit der Eigentümerin stattfänden. Die Ordnungsbehörde des Bezirks sei keine Hilfe gewesen. Straftäter würden sich auch vor der Polizei in das Gebäude flüchten, der Polizei sei dann keine Nacheile mehr möglich. "Nacheile" ist ein juristischer Begriff für die Verfolgung von Flüchtigen. Es sei für die Polizei nicht nur als Unterstützung des Eigentümers, sondern auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wichtig, das Gebäude zu betreten.

Die Frage, ob der Polizeieinsatz rechtmäßig war, kann jetzt nur noch ein Zivilgericht klären - als Vorfrage, falls die "Freunde der Kadterschmiede" einen Amtshaftungsanspruch geltend machen wollen - also Schadensersatz vom Staat verlangen.

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