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Roger Kusch: Umstrittener Sterbehelfer in Berlin aktiv

Am Sonnabend hat sich ein unheilbar erkrankter Berliner umgebracht. Dabei "begleitet" hat ihn nach eigenen Angaben der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch, der frühere Hamburger Justizsenator.

Er war 40 Jahre alt, als Ärzte bei ihm die unheilbare Krankheit Multiple Sklerose diagnostizierten. Seit sechs Jahren konnte der Mann das Bett nicht mehr verlassen, vor drei Jahren erkrankte er zusätzlich an Diabetes. In diesem Zustand wollte er nach eigener Aussage nicht mehr weiterleben. Hoffnung auf Heilung bestand nicht. Am Sonnabend hat sich der mittlerweile 56-jährige Berliner umgebracht. Dabei „begleitet“ hat ihn nach eigenen Angaben der umstrittene Sterbehelfer Roger Kusch, der frühere Hamburger Justizsenator. Das Gespräch über die Gründe für den Selbstmord des Mannes hat Kusch ins Netz gestellt, ebenso einen handschriftlichen Abschiedsbrief. Nach Kuschs eigenen Worten ist es das erste Mal, dass er einem Berliner beim Selbstmord assistiert hat.

Roger Kusch hat in den vergangenen Monaten bereits drei andere Menschen beim Suizid „begleitet“, wie er es ausdrückt, vergangene Woche eine 94-jährige Frau in Frankfurt am Main. Bislang ist Kusch für seine Sterbehilfe noch nicht strafrechtlich belangt worden. Nach eigenen Angaben verlässt er das Zimmer, bevor sich die Sterbewilligen selbst töten. Auf diese Weise entgeht er dem Vorwurf unterlassener Hilfeleistung. Zugleich sind Vorbereitungs- und Hilfeleistungen für einen Suizid straflos, da auch die „Haupttat“ dazu, der Suizidversuch selbst, keine strafbare Handlung darstellt. Anders sieht es aus, wenn Sterbehelfer auf Wunsch der Patienten aktiv eingreifen und zum Beispiel Gift spritzen. Dann setzen sie sich dem Vorwurf der „Tötung auf Verlangen“ aus, der mit Haft von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Kusch berechnet 8000 Euro für seine Sterbebegleitung.

Die Kirchen und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband verurteilen Kuschs Sterbehilfe als „besorgniserregenden Entwicklung“. clk/neu

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