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Berlin: Rot-Rot macht Weg frei für Betriebegesetz

Das neue Betriebegesetz wird gegen den heftigen Widerstand von Wirtschaftsverbänden und Oppositionsfraktionen am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Regierungsfraktionen SPD und Linkspartei/PDS haben dem Gesetzentwurf des Senats schon gestern im Wirtschaftsausschuss des Parlaments mit einigen Änderungen zugestimmt.

Das neue Betriebegesetz wird gegen den heftigen Widerstand von Wirtschaftsverbänden und Oppositionsfraktionen am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Regierungsfraktionen SPD und Linkspartei/PDS haben dem Gesetzentwurf des Senats schon gestern im Wirtschaftsausschuss des Parlaments mit einigen Änderungen zugestimmt. CDU, Grüne und FDP votierten dagegen.

Die öffentlichen Versorgungsunternehmen Berlins (Wasserbetriebe, Stadtreinigung und Verkehrsbetriebe) werden durch das Betriebegesetz verpflichtet, ihre Gebühren kostengerecht und transparent zu kalkulieren. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als erwartet, soll dies durch eine Nachkalkulation festgestellt und als Preissenkung an die Verbraucher weitergegeben werden. Für die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals wird für die öffentlichen Betriebe eine Obergrenze festgeschrieben.

So steht es im Gesetz. Aber die Industrie- und Handelskammer, die Unternehmensverbände, die Wohnungswirtschaft und die Opposition befürchten, dass die Tarife für Wasser und Entwässerung und für die Abfallbeseitigung weiter steigen. Denn die Koalition hat die Forderungen der Berliner Wirtschaft nach Mengenrabatten und flexibleren Tarifen weitgehend ignoriert. Und es gebe keine gesetzlichen Anreize, um die Effizienz der Versorgungsbetriebe zu erhöhen, kritisieren die Grünen. Der Preistreiberei werde Tür und Tor geöffnet, weil das Gesetz nicht nur den Wasserbetrieben, sondern auch der Stadtreinigung eine hohe Kapitalverzinsung garantiere. Andererseits schreibt das Betriebegesetz erstmals vor, dass die Vorstandsgehälter der drei Unternehmen offen gelegt werden und die „Regeln über eine gute Unternehmensführung“ – die bundesweit für Aktiengesellschaften gelten – angewandt werden müssen. Außerdem dürfen die risikoreichen Geschäftsbereiche, mit denen die Betriebe am marktwirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen, nicht mehr in die Gebührenkalkulation eingehen. Beteiligen dürfen sich die landeseigenen Versorgungsbetriebe nur noch dann an privaten Unternehmen, wenn das Abgeordnetenhaus mehrheitlich zustimmt. za

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