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Berlin: Rot-Rot will Kultur im Grundgesetz

Berliner Senat soll sich im Bund dafür einsetzen

Der Senat soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Förderung der Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wird. Das fordern SPD und Linkspartei in einem gemeinsamen Antrag, der am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eingebracht wird. Rot-Rot sieht in der Berliner Initiative, die mit anderen Ländern bisher nicht abgestimmt ist, „ein wichtiges Signal zur bundesweiten Stärkung der Kultur“.

Mit einer Verankerung im Grundgesetz werde der Kulturstaat Deutschland mit dem Sozialstaat gleichgestellt, sagte die kulturpolitische Sprecherin der SPD, Brigitte Lange. „Wir wollen die Bedeutung von Kunst und Kultur mehr in das Bewusstsein der Menschen rücken.“ Es gehe aber nicht darum, dadurch einen besonderen Vorteil für die hauptstädtische Kultur zu erlangen, versicherte Lange. Auch schränke Kultur als Verfassungsziel die Kulturhoheit der Länder nicht ein. In der Berliner Verfassung steht seit 1995: „Das Land schützt und fördert das kulturelle Leben.“ Fast alle Landesverfassungen kennen ähnliche Klauseln.

Auch mehrere europäische Staaten hätten die Kultur längst als Staatsziel in ihre nationalen Verfassungen aufgenommen, argumentieren SPD und Linkspartei in Berlin. Zum Beispiel Polen und Spanien, Schweden und die Schweiz. Außerdem habe sich die Enquetekommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ schon in der vergangenen Legislaturperiode für eine Verankerung im Grundgesetz ausgesprochen. Bisher fehle eine solche „Bestimmung über die geistigen und ideellen Dimensionen des menschlichen Daseins“, kritisierten die Experten. Jetzt soll sich der Bundestag erneut mit dem Thema befassen. za

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