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Der Großteil des Uferrundwegs in Alt-Stralau ist bereits fertiggestellt und ist ein beliebtes Ausflugsziel für Familien und Jogger.

© DPA

Rummelsburger Bucht: Uferweg durfte fertig gebaut werden - vor fünf Jahren

Vor fünf Jahren konnten Spaziergänger in der Rummelsburger Bucht den ganzen Weg entlang der Spree ohne Hindernisse ablaufen. Der Bundesgerichtshof hatte die Klage eines Grundstückbesitzers gegen den Enteignungsbeschluss der Senatsverwaltung endgültig abgewiesen. Was die Agentur dapd darüber berichtete.

Mit dem richterlichen Beschluss in der Hand steht der Fertigstellung des Uferwegs nichts mehr im Wege. Das teilte eine Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung am Dienstag mit. Bisher war das Grundstück an der Stralauer Halbinsel nicht für jedermann zugänglich gewesen. Spaziergänger mussten das Privatgrundstück über ein Provisorium aus Holzplanken über das Wasser umgehen oder umkehren. Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz - wie zuvor schon das Berliner Kammergericht - den Beschluss der Enteignungsbehörde bestätigt. (dapd)

Der Beitrag erscheint in unserer Rubrik "Vor fünf Jahren"

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