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Die Rundfunkgebühr von ARR, ZDF und Deutschlandradio könnte für Kommunen teuer werden.

© dpa

Rundfunkgebühr: Ein Griff in leere Amtskassen

Von Spandau bis Wittstock: Die neue Rundfunkgebühr belastet klamme Haushalte über Gebühr. Auch für Unternehmen könnte es teuer werden. Der Handelsverband spricht von Wettbewerbsverzerrung.

Die knappen Kassen vieler Bezirke und Gemeinden werden jetzt auch noch von dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (ehemals GEZ) belastet. Mit der Neuverteilung der Hörfunk- und TV-Gebühren auf alle Haushalte und Institutionen erhalten auch die Bezirksämter drastische Gebührenerhöhungen. Von Verdoppelung bis Verfünffachung ist die Rede.

Wie für Firmen und Verbände gilt für Behörden die Regel, dass sich die neue Gebühr aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge errechnet. Damit kommen auf die Bezirke deutlich höhere Kosten zu, die sich je nach Struktur der Behörde zum Teil deutlich unterscheiden.

„Wir gehen davon aus, dass sich der Jahresbetrag mehr als verdoppelt, von 12 000 auf 26 000 Euro“, sagt Klaus-Dieter Gröhler (CDU), zuständiger Stadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf. Gerade erst habe man über einen Nachtragshaushalt drei Millionen Euro einsparen müssen, „jede zusätzliche Ausgabe schmerzt extrem.“ In Spandau rechnet Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) mit jährlichen Kosten von 17 000 Euro, „einem Vielfachen dessen, was wir bisher bezahlt haben“. Wie Gröhler sieht er keine konkreten Angebote, die wegen der Zusatzbelastung eingestellt werden müssen. „Aber jeder Euro mehr fehlt mir woanders.“ Auch in Marzahn-Hellersdorf erwartet man eine drastische Steigerung. Wurden für ein Dienstgebäude, in dem viele Mitarbeiter beschäftigt sind, 2012 noch 17,89 Euro bezahlt, verzehnfacht sich der Betrag in diesem Jahr auf 180 Euro. Man geht davon aus, dass sich der Jahresbeitrag für den gesamten Bezirk von 1500 auf 8000 Euro erhöht.

Verunsicherung gibt es auch in Brandenburg. Das Finanzministerium ist gerade dabei, die neuen Kosten zu berechnen. Bislang haben jedes Ministerium, jedes Finanzamt, jede Behörde und jedes Außenbüro selbst die Gebühr gezahlt. „Wir ermitteln jetzt, wie viele Betriebsstätten und Liegenschaften wir haben, wie viele Mitarbeiter dort sind und welche Autos wo angemeldet sind.“ Bislang weiß die Landesregierung nicht mal, wie viel die einzelnen Behörden und Ministerium zahlen müssen.

Die Rundfunkgebühr ist für Institutionen wie bei Unternehmen gestaffelt. Bei acht Beschäftigten pro Betriebsstätte werden knapp 5,99 Euro fällig, bis 19 Beschäftigte sind es 17,89 Euro, zwischen 250 und 499 schon 179,80 und aber 5000 Mitarbeitern an einem Ort 1438 Euro. Der erste Dienstwagen ist pro Betriebsstätte frei. Für den Rest fallen 5,99 Euro pro Fahrzeug an. „Günstiger wird es dort, wo verschiedene Niederlassungen von Behörden auf einer Liegenschaft sitzen. Aber teurer dort, wo bislang für einzelne Behörden keine Fernsehgeräte angemeldet waren, denn wir müssen für jede Betriebsstätte einzeln zahlen.“

Auch bei vielen Kommunen wird noch gerechnet. In Brandenburg/Havel erwartet man bis zu 1000 Euro mehr allein für Schulen: „Bisher waren es 2124 Euro. Dieses Jahr werden es 3190 Euro sein.“ In Wittstock/Dosse erwartet man sogar bis zu 2000 Euro mehr – vor allem wegen der Kitas und Jugendklubs. Diese seien früher von der Rundfunkgebühr befreit gewesen, berichtet Amtsleiterin Dorothea Stüben. „Wir wären froh, wenn wir 2000 Euro mehr hätten. Insgesamt ist es aber eine überschaubare Gebühr.“

Kritik kommt aus der Wirtschaft. Beklagt wird, dass die Einbeziehung der Zahl der Betriebsstätten in die Berechnung zur Ungleichbehandlung führt. „Große Unternehmen mit nur einer Betriebsstätte kommen günstiger weg als große Firmen mit vielen Filialen. Das ist Wettbewerbsverzerrung“, sagt der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen.

Trotz dieser angeblichen Benachteiligung bleibt man bei der Großbäckerei Exner aus Beelitz mit 42 Filialen gelassen. „Früher mussten wir nur die angeben, in denen es einen Fernseher gibt. Jetzt werden alle Geschäfte berücksichtigt. Dafür fallen die Fahrzeuge weg, weil für jede Betriebsstätte ein Fahrzeug frei ist.“

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