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Gefährliche Gegenstände sind in der S-Bahn zwischen Zoo und Lichtenberg nicht mehr untersagt.

© Paul Zinken/dpa

S-Bahn in Berlin: Gericht kippt Verbot von gefährlichen Gegenständen

Eigentlich sollte das Verbot noch bis Ende Januar zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg gelten. Ein Fahrgast klagte dagegen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände in Zügen und auf Bahnhöfen aufgehoben, das die Bundespolizei im Oktober verhängt hatte. Es sollte noch bis Ende Januar zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg gelten.

Das Verbot galt immer freitags bis sonntags von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh. Ein Fahrgast hatte dagegen geklagt - und bekam Recht. Das Verbot sei nicht klar genug formuliert.

An der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung bestünden "erhebliche Zweifel", heißt es in der Stellungnahme des Gerichts. Es sei nicht klar feststellbar, welche Gegenstände als gefährlich gelten.

Die Bundespolizei hat gegen die Entscheidung bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, teilte das Verwaltungsgericht mit. (Tsp)

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