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Berlin: S-Bahnchaos: Ex-Manager müssen zahlen

Frühere Manager der S-Bahn, die 2009 ihren Hut nehmen mussten, wurden jetzt verurteilt, Schadenersatz an die Deutsche Bahn zu zahlen. Anlass waren die chaotischen Zustände, die vor drei Jahren zum teilweisen Zusammenbruch des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin führten.

Frühere Manager der S-Bahn, die 2009 ihren Hut nehmen mussten, wurden jetzt verurteilt, Schadenersatz an die Deutsche Bahn zu zahlen. Anlass waren die chaotischen Zustände, die vor drei Jahren zum teilweisen Zusammenbruch des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin führten. Ein Gericht sprach dem bundeseigenen Unternehmen laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung 11,4 Millionen Euro zu. Die Ex-Vorständler sind versichert, müssen das Geld also nicht selber aufbringen.

Welche Geschäftsführer verurteilt wurden, blieb am Sonntag unklar. Nach dem Fiasko bei der S-Bahn hatte die Muttergesellschaft zunächst lange geprüft, ob und wann Schadenersatz eingeklagt werden sollte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen vier Ex-Manager eingestellt, die im Sommer 2009 ihren Job aufgeben mussten. Dabei ging es um den ehemaligen S-Bahnchef Tobias Heinemann, mit dem die Bahn einen Aufhebungsvertrag abschloss. Und um drei weitere Geschäftsführer, die das Unternehmen verließen oder auf andere Posten im Konzern umgesetzt wurden.

Ihnen wurde damals unter anderem vorgeworfen, Zusagen an das Eisenbahn-Bundesamt zur Überprüfung der Räder und Achsen bei den S-Bahnwagen nicht eingehalten zu haben. Juristisch gesehen sind Schadensersatzklagen gegen Manager eine schwierige Sache. Ihnen muss nachgewiesen werden, dass sie nicht nach bestem Wissen und Gewissen, sondern vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. za

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