zum Hauptinhalt
Ein Lebensmittelkontrolleur hält in einer Patisserie ein Thermometer an eine kleine Torte.

© Uwe Anspach/dpa

Saubere-Küchen-Gesetz für Berlin: Barometer soll ab 2023 zeigen, wie sauber Restaurants sind

Am Donnerstag will das Abgeordnetenhaus das Gesetz zu sichtbaren Lebensmittelkontrollen verabschieden. Der Gaststättenverband ist über einen Punkt verärgert.

Es soll für mehr Transparenz beim Essen sorgen: Am Donnerstag will das Berliner Abgeordnetenhaus das „Saubere-Küchen-Gesetz“ in zweiter Lesung verabschieden. Damit werden Restaurants und Lebensmittelbetriebe ab 2023 dazu verpflichtet, die Ergebnisse von Hygienekontrollen sichtbar im Eingangsbereich ihrer Geschäfte aufzuhängen.

So soll gewährleistet werden, dass Besucher noch vor dem Betreten eines Cafés oder eines Restaurants sehen können, wie sauber es dort ist. Die Ergebnisse werden in Form eines Transparenzbarometers mit den Farben Rot, Gelb und Grün ausgewiesen werden: Ein Pfeil wird auf dem jeweiligen Barometer anzeigen, wie die Kontrolle ausgefallen ist. Darunter sollen einzelne Beurteilungsmerkmale auch in Textform wiedergegeben werden. Die Bezirksämter sollen die Ergebnisse auch online veröffentlichen.

Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt, der das Gesetz eingebracht hat, erklärt dazu: „Mit dem Saubere-Küchen-Gesetz schaffen wir Transparenz und stärken den Verbraucher*innenschutz in dieser Stadt.“ Er wolle nicht, dass Berlinerinnen und Berliner am Restauranttisch freudig auf ihr Essen warteten, während nur Meter entfernt in der Küche die Kakerlaken umherkrabbelten.

Das Gesetz sieht vor, dass Gastronomen, die eine schlechte Bewertung bekommen haben, eine Nachkontrolle beantragen können. Innerhalb von zwei Monaten soll diese durch das zuständige Bezirksamt erfolgen. Führt das Amt diese Nachprüfung nicht innerhalb der Frist durch, entfällt für den Betrieb die Veröffentlichungspflicht.

Ärger über Ergebnisveröffentlichung vor Nachprüfung

Die Kosten für die abermalige Prüfung müssen die Betreiber selbst tragen. Und schon bevor eine Nachprüfung erfolgt, müssen die schlechten Ergebnisse der ersten Kontrolle in jedem Fall veröffentlicht werden. Dieser Punkt hatte für großen Unmut beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Berlin geführt.

Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, dass das erste negative Ergebnis bis zu einer erneuten Prüfung nicht veröffentlicht werden muss, sollte diese beantragt worden sein. Der Verband fühlt sich von der Senatsverwaltung hintergangen, da dieser Aspekt zunächst zugesichert und schließlich doch noch verändert worden sei. Diese Art der Zusammenarbeit sei „unmöglich“, sagt Dehoga-Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Man habe die große Chance verpasst, ein Gesetz mit Vorzeigecharakter für ganz Deutschland auf den Weg zu bringen. „Es gibt bei Hygiene keine Kompromisse“, sagt er. Trotzdem passierten überall auch einmal Fehler. Deswegen hält sein Verband es für falsch, wenn Negativergebnisse einer ersten Prüfung bereits vor einer möglichen Nachfolgekontrolle veröffentlich werden müssen. So stelle man die Unternehmer an den Pranger, kritisiert Lengfelder.

Ein Drittel der Gaststätten wurden 2019 kontrolliert

Lebensmittelkontrollen werden in Berlin von den Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Bezirksämter durchgeführt. Aus dem zuletzt veröffentlichten Lebensmittelsicherheitsbericht von 2019 geht hervor, dass von 32.823 Dienstleistungsbetrieben – also etwa Restaurants, Bäckereien oder Kantinen – allein 11.654 binnen eines Jahres kontrolliert worden sind. Mehr als ein Drittel der Betriebe wurde demnach einer Prüfung unterzogen.

[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen rund um das Coronavirus. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de.]

Das ab 2023 geltende Barometer ist nicht der erste Transparenz-Versuch dieser Art. Vorgänger war ein Smiley-System, das vor einigen Jahren in Pankow galt: Mithilfe von fünf verschiedenen Smileys konnten Verbraucher damals nachprüfen, wie die Kontrolle einer Gaststätte oder eines Lebensmittelbetriebs ausgefallen war. Die Anzeige mithilfe der Gesichter war aber mangels ausreichender Rechtsgrundlage von den Gerichten kassiert worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false