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Schadenersatz: "Der Senat hat uns in die Insolvenz getrieben"

Ein Industriebetrieb in Spandau musste der Euphorie des Senats um die "Wasserstadt Oberhavel" weichen und ging insolvent. Nun verklagt der Unternehmer die Stadt auf Schadenersatz.

Es war ein florierender Industriebetrieb, den Jürgen Crampe in Spandau einst führte. An den Ufern der Havel produzierte er unter anderem Stahlmatten für den Bau und beschäftigte bis zu 300 Mitarbeiter. Wenn es nach Crampe gegangen wäre, gäbe es die Firma noch heute.

Doch der Senat hatte in der Nachwende-Euphorie anderes vor mit dem Gelände. Crampe sollte weichen, die Wasserlage zum Wohngebiet werden. 1992 erklärte der Senat die Gegend zum „Entwicklungsgebiet Wasserstadt Oberhavel“. Fünf solcher Gebiete hob das Land damals zeitgleich in ganz Berlin aus der Taufe – heute, gut 15 Jahre danach, sind sie ein Fiasko. Knapp 1,2 Milliarden Euro kosteten sie den Steuerzahler. Das Abenteuer an der Havel könnte nun noch teurer werden. Denn Crampe ist insolvent, die Firma musste 2002 aufgeben.

Die Verantwortung dafür sieht Crampes Anwalt Frank-Florian Seifert beim Senat: „Er hat meinen Mandanten in die Insolvenz getrieben“. Die Stadtentwicklungsverwaltung weist das zurück: „Selbstverständlich ist das nicht der Fall“, sagt Sprecherin Manuela Damianakis. Streitpunkt ist die versprochene Übernahme und Bezahlung des ehemaligen Firmengrundstücks durch das Land. Einen entsprechenden Antrag hatte Crampe im Jahr 2000 gestellt. Darüber entschieden hat die Verwaltung bis heute nicht.

Crampe will den Senat verpflichten, die für ihn wertlos gewordenen Grundstücke zu übernehmen, nachdem Politik und Stadtplaner befanden, sein Betrieb passe nicht mehr in die neue Wasserstadt Oberhavel und müsse umziehen. Rechtlich beruft er sich auf einen entsprechenden Passus im Baugesetzbuch.

Und er sieht sich auch moralisch im Recht. Denn Crampe fügte sich 1992 den Plänen für die neue Wasserstadt und suchte einen Ausweichstandort. Er fand ihn aber nicht in Berlin, sondern entschied sich drei Jahre später, nach Brandenburg an der Havel umzuziehen. Viele seiner Mitarbeiter wollten nicht mit. Ein Sozialplan musste her. Der Senat, immer noch von seiner Idee der Wasserstadt überzeugt, bezuschusste den Kauf des neuen Betriebsgeländes in Brandenburg, den Bau von Fertigungshallen und die Abfindungen mit 40 Millionen Mark (rund 20 Millionen Euro).

Was mit dem leeren Grundstück passieren sollte, ließen beide Seiten damals offen. Ein Problem, wie sich bald herausstellte. Denn die Nachfrage nach Wohnungen in der Wasserstadt stellte sich nicht ein. Das Land hatte teure Straßen und Brücken bezahlt, um am Ende auf einem Großteil der Baufelder sitzen zu bleiben. Dem „Entwicklungsträger Wasserstadt Oberhavel“, der das Projekt für den Senat abwickelte, ging das Geld aus; am Erwerb des Crampe-Grundstücks bestand plötzlich kein Interesse mehr.

Gleichzeitig liefen am neuen Standort der Firma Crampe in Brandenburg die Geschäfte nicht mehr so gut wie in Spandau. Crampe musste Kredite aufnehmen und um diese bedienen zu können, verlangte er schließlich im Jahr 2000, der Senat solle sein Grundstück in Spandau übernehmen – eine Eigenenteignung heißt das im Behördendeutsch. Zwischen acht und zehn Millionen Euro sollten die Grundstücke bringen.

An dem formalen Akt der Enteignung waren drei Ämter und Landesdienststellen beteiligt: die Wasserstadt Oberhavel, die Enteignungsbehörde und der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Alle drei unterliegen der gleichen Fachaufsicht - durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Und alle drei schoben die Entscheidung vor sich her. So wehrte sich die Wasserstadt Oberhavel GmbH mit Händen und Füßen, die Flächen zu übernehmen. Erst hieß es, die Grundstücke würden nicht mehr gebraucht, dann wurde eine Kontamination des Bodens vorgeschoben, die den Übernahmepreis mindere und einer Einigung im Wege stehe. Die Enteignungsbehörde verschanzte sich ebenso hinter formalen Fragen, wartete zum Beispiel jahrelang auf ein Verkehrswertgutachten. Noch im Juni 2008 – also acht Jahre nach Beantragung der Enteignung durch Crampe – schrieb die Behörde, „dass derzeit intensive Beratungen stattfinden, um die komplexen Sachverhalte in der (...) Angelegenheit aufzuklären.“

Seit über acht Jahren keine Entscheidung – für Crampes Anwalt Seifert ist der Fall klar: „Die Sache wird bewusst verschleppt“, sagt er in seinem Büro der Kanzlei Knauthe am Leipziger Platz, „der Senat ist willentlich nicht in der Lage, die Sache zu Ende zu bringen.“ Seifert hat beim Landgericht Klage wegen Untätigkeit eingereicht – Entscheidung noch in diesem Jahr nicht ausgeschlossen.

Dass die Verwaltung innerhalb von acht Jahren nicht in der Lage war, in der Grundstücksfrage zu entscheiden, erklärt Manuela Damianakis mit dem „hochkomplexen Verfahren“. So habe nicht nur der Verkehrswert des Grundstücks und die Kontamination des Bodens ermittelt, sondern auch die Frage von Entschädigungszahlungen für die Verlagerung des Betriebes nach Brandenburg berücksichtigt werden müssen.

Die Verwaltung wehrt sich auch gegen den Vorwurf, sie habe die Entscheidung über die Zeit gerettet. Denn Ende September hat der Senat die Wasserstadt Oberhavel aus dem Entwicklungsrecht entlassen und damit fällt die Rechtsgrundlage für die von Crampe beantragte Enteignung weg. Damianakis: „Die Bearbeitungszeit ist ungewöhnlich. Das liegt an der Komplexität des Falles.“

Aufgerieben vom Streit mit den Ämtern und zermürbt über den Verlust seiner Firma starb Jürgen Crampe 2006. Sein Sohn übernahm die Aufgabe, die Firma abzuwickeln. „Wenn mein Vater gewusst hätte, dass die Behörden nicht zahlen“, sagt Tom Crampe bitter, „wäre er niemals aus Spandau weggezogen.“

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