zum Hauptinhalt
Der Aufsichtsrat will Ex-Flughafenchef Rainer Schwarz wegen Pannen beim BER-Bau auf Schadenersatz verklagen. Sorgen machen muss der sich aber wenig. Im Zweifel springt die Haftpflicht ein.

© dpa

Schadenersatzforderung an Ex-Flughafenchef: Fehlplanung am BER: Hauptsache gut versichert

Ex-Flughafenchef Rainer Schwarz muss wegen der Pannen beim Bau des BER mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Im Zweifel greift aber seine Haftpflichtversicherung.

Angesichts der roten Zahlen, die die Flughafengesellschaft im Jahr 2012 geschrieben hat, kann man sich vorstellen, was möglicherweise auf Rainer Schwarz zukommt. Schwarz war seit 2006 Sprecher der Geschäftsführung. Schon rasch nach der kurzfristigen Eröffnungsabsage im Mai 2012 stand er vor allem beim Minderheitsgesellschafter Bund auf der Abschussliste. Doch Berlin und Brandenburg hielten die schützende Hand über ihn. Manfred Körtgen, damals Technik-Chef, musste dagegen gleich gehen. Bis zum Januar 2013 konnte sich Schwarz noch halten. Doch die erneute Verschiebung der für Oktober 2013 geplanten Eröffnung kostete nicht nur Klaus Wowereit den Posten als Aufsichtsratschef. Auch Rainer Schwarz musste gehen, aber nur halb. Denn sein Vertrag, der bis 2016 läuft, wurde weiter erfüllt, weil unklar war, ob man ihn einfach fristlos kündigen kann.

Dafür wurde ein Gutachten und eine juristische Einschätzung erstellt. Die Gesellschafter halten sich bedeckt, was den Inhalt des Gutachtens betrifft, aber im Kern ist klar: Schwarz können grobe Fehler nachgewiesen werden. Vor allem die Gremien soll er nicht ausreichend informiert haben. Doch Sorgen muss sich Schwarz nicht machen. Genauso wenig die Aufsichtsratsmitglieder. Denn im Arbeitsvertrag von Schwarz ist, wie bei den anderen auch, geregelt, dass er über eine „D&O Haftpflichtversicherung“ der Flughafengesellschaft mitversichert ist. Das heißt, im Falle einer Schadenersatzzahlung ist er bis zu einem gewissen Grad abgesichert.

In seinem Vertrag heißt es, dass er „im Schadenfall einen Selbsterhalt in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe der 1,5-fachen festen jährlichen Vergütung zu tragen hat“. Schwarz kam 2012 auf Gesamtbezüge in Höhe von rund 570000 Euro, womit seine Haftungsgrenze bei etwa 850000 Euro läge. Allerdings heißt es auch, dass diese Grenze nicht „bei Vorsatz“ gelte.

Zur Startseite