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Berlin: Schildow: Leichensuche mit Georadar

Polizei will Toten mit Spezialmessgerät suchen

Die Grabungen nach der Leiche eines Türstehers im brandenburgischen Schildow sind momentan gestoppt. „Doch sie werden weitergehen, sobald die Wetterbedingungen es zulassen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald. In einer Sitzung haben Staatsanwaltschaft, die Ermittler sowie Bauexperten am Montag beraten, dass als Nächstes nochmals ein Georadar-Gerät eingesetzt wird. Dies ist ein spezielles Messgerät, das „Unregelmäßigkeiten oder Fremdkörper im Erdreich“ aufspüren könne, sagte Grunwald. Doch um das Gerät erneut einsetzen zu können, müsse der Boden möglichst ebenerdig sein. „Deshalb muss dort erst einmal die Erde planiert werden.“

Wie berichtet, gräbt die Polizei seit fast zwei Wochen nach der Leiche des türkischen Türstehers Ahmet K. Ein Hinweisgeber hatte der Polizei berichtet, dass der 1,90 große und rund 140 Kilo schwere Mann Ende 1996 in einer Schöneberger Diskothek erschossen worden sein soll. Der Tippgeber selbst will die Leiche in einen Teppich gewickelt und dann auf der Baustelle in Schildow verscharrt haben. Die Polizei begann daraufhin, auf dem Villengrundstück zu graben. Die Grube ist mittlerweile zehn Meter lang, fünf Meter breit und ebenso tief. Eine Hecke, ein Pavillon samt Grillofen, eine große Kiefer sowie die Veranda des Hauses wurden dafür beseitigt.

„Wir haben es hier mit Mord, also einem Kapitalverbrechen zu tun. Und Mord verjährt nicht. Deshalb müssen wir ermitteln“, erklärt ein Beamter. Bislang sei alles in Einverständnis mit dem Hausbesitzer geschehen. „Der hat nämlich auch ein großes Interesse, dass die Leiche unter seinem Haus gefunden wird.“ Alle Schäden würden dem Besitzer ersetzt. Es werde immer „im Rahmen der Verhältnismäßigkeit“ gearbeitet, sagte Grunwald. Das heißt: Es sei nicht zu befürchten, dass das komplette Haus abgerissen werden müsse, um nach den sterblichen Überresten zu suchen. Zudem liege für die Grabungen ein richterlicher Beschluss vor.

„Der Eigentümer hat solche Maßnahmen zu dulden, wenn es um ein Kapitalverbrechen geht“, bestätigte auch Dieter Blümel von „Haus und Grund“, dem Dachverband der Grundbesitzer-Vereine. Doch er habe auf jeden Fall Anspruch auf Ersatz der Kosten beim Staat, betonte er. tabu

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