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Darf er ins Wasser springen? Zur Zeit ja, die Badesaison ist am Schlachtensee vorbei.

© Thilo Rückeis

Schlachtensee und Krumme Lanke: Neues Urteil. Nur außerhalb der Badesaison dürfen Hunde ins Wasser

Wann dürfen Hunde an den zwei Grunewaldseen im Wasser toben - und wo? Dazu hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt ein Urteil gefällt.

Wasser schlabbern und mit hohen Sätzen ins Nasse rennen, eigentlich ist das für Hunde die einfachste und vergnüglichste Sache der Welt. Doch am Schlachtensee und an der Krummen Lanke im Grunewald ist dies höchst kompliziert geregelt und nun von Berlins Verwaltungsgericht mit einem klaren Urteil bedacht worden. Im Fokus der Entscheidung stehen diesmal die öffentlichen Badestellen, verbunden mit zwei Fragen. Wie erkennt man überhaupt eine solche Badestelle? Und zweitens: Dürfen Hunde dort wenigstens außerhalb der Badesaison ins Wasser oder rund ums Jahr gar nicht?

Anlass der Klage war das neue Hundegesetz

Anlass der Gerichtsverhandlung war eine Klage mehrerer Hundehalter im Hinblick auf Berlins neues Hundegesetz, das in Kürze in Kraft treten soll. Dieses verbietet pauschal, „Hunde an öffentlichen Badestellen mitzuführen“. Im bisherigen Gesetz war das präziser gefasst, es war von „gekennzeichneten Badestellen“ die Rede. Die Kläger wollten an dieser Formulierung festhalten, Badestellen seien ansonsten nicht deutlich erkennbar. Aber die Richter haben nun erklärt, eine Kennzeichnung sei nicht erforderlich. Aus ihrer Sicht ist ein „für die Allgemeinheit zugänglicher Uferbereich, der dem Baden dient, hinreichend erkennbar“ – auch ohne entsprechende Hinweisschilder.

Also, los geht's ...
Also, los geht's ...

© IMAGO

Gleichwohl hat sich die Klage teilweise für die Hundehalter gelohnt. Denn im selben Urteil gibt es auch eine großzügige Passage. Danach gilt das Hundeverbot an den Badestellen beider Seen nicht rund ums Jahr, wie man aus dem neuen Hundegesetz schließen könnte – sondern nur während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Außerhalb der Saison dürften Hunde auch dort ans Wasser, heißt es. Einzige Bedingung: Sie müssen angeleint sein. Aber das ist laut Senat nach der „Verordnung zum Landschaftsschutz des Grunewalds“ ohnehin an Schlachtensee und Krummer Lanke Pflicht. Zum Toben im Wasser sollte die Leine also schon zwei Meter lang sein.

Der Versuch der einstigen grünen Stadträtin von Steglitz-Zehlendorf, Christa Markl-Vieto, Hunde generell von den Ufern beider Seen zu verbannen, war 2016 nach Klagen vor dem Verwaltungsgericht rechtlich gescheitert.

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