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Berlin: Schläger war auf Bewährung frei

Vorbestrafter Hooligan hatte Vietnamesen schwer verletzt

Zwei Wochen nach einem Überfall auf vier vietnamesische Jugendliche hat nun doch eine Richterin Haftbefehle gegen zwei 20 und 31 Jahre alte Verdächtige erlassen. Der 20Jährige war bereits 1999 wegen eines Tötungsdelikts verurteilt und erst in diesem Frühjahr auf Bewährung aus der Haft entlassen worden, teilte die Polizei gestern mit. Er soll als Jugendlicher seinen Vater getötet haben. Die Justiz bestätigte dies gestern nicht. Auch Einzelheiten zu der Verurteilung waren nicht zu erfahren. Beide Verhafteten sind aber als Rechtsextremisten und Hooligans der Polizei bekannt. Beiden wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Männer waren zuvor bereits zwei Mal festgenommen, aber wieder freigelassen worden.

Wie berichtet, sollen die Verdächtigen zusammen mit zwei weiteren Männern am Abend des 8. Juli auf der Pettenkofer Straße in Friedrichshain über die vier Vietnamesen hergefallen sein. Ein 16-Jähriger erlitt dabei durch Schläge mit Billardqueues schwere Gesichtsverletzungen. Nach dem Überfall wurden die Hooligans festgenommen, kamen aber noch in der gleichen Nacht wieder frei.

Am 11. Juli wurden sie erneut festgenommen. Dieses Mal weigerte sich offenbar ein Bereitschaftsstaatsanwalt, die Männer einem Haftrichter vorzuführen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Vorstrafen der Verdächtigen bekannt waren. Dass der 20-Jährige zur Bewährung in Freiheit war, müssen Ermittler und der Staatsanwalt ebenfalls gewusst haben. Nach Auskunft von Justizsprecher Björn Retzlaff muss eine Bewährungsfrist nicht automatisch aufgehoben werden, wenn der Betroffene eine weitere Straftat begeht. Jedoch sah der Staatsanwalt auch Wiederholungsgefahr nicht als ausreichenden Grund für einen Haftbefehl an – obwohl gegen die Schläger bereits wegen anderer Gewalttaten ermittelt worden war. weso

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