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Berlin: Schlagende Argumente

Graciano „Rocky“ Rocchigiani prügelte sich mit einem Taxifahrer. Nun droht dem Boxer Gefängnis

Schon auf der kurzen Fahrt von der KarlMarx-Allee über den Alex hatte der Taxifahrer ein ungutes Gefühl bei diesem Fahrgast, der „dahin wollte, wo was los ist, erst mal auf den Weihnachtsmarkt am Schloßplatz“. In der Karl-Liebknecht-Straße stoppte der Taxifahrer vor einem großen Hotel. Der Fahrgast stänkerte und wedelte mit einem gelb-braunen 200-Euro-Schein. Den konnte Nasser S. nicht wechseln, was der Fahrgast mit wüsten, laut Polizei „ehrabschneidenden“ Beleidigungen und schlussendlich mit mehreren Fausthieben ins Gesicht quittierte. In seiner Not griff Nasser S. zum Pfefferspray und sprühte dem Fahrgast eine Ladung ins Gesicht.

Am Abend des zweiten Advents prügelte sich Boxer Graciano „Rocky“ Rocchigiani also wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zurück. Opfer war dieses Mal ein 40-jähriger Taxifahrer. „Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, wer das ist“, sagte S. dem Tagesspiegel, „ich interessiere mich überhaupt nicht für Boxen“.

Für den 41-Jährigen dürften die jüngsten Fausthiebe einen neuen, möglichweise längeren Gefängnisaufenthalt bedeuten. Denn der ehemalige Boxchampion steht bekanntlich unter Bewährung. Er war im November 2002 nach einem Jahr in Haft wegen „seiner günstigen Sozialprognose“ vorzeitig entlassen worden, so teilte es damals die Justiz mit. Drei Jahre Bewährung wurden Rocky damals auferlegt, obwohl der Boxer nur vier Wochen zuvor wegen eines Faustschlages in das Gesicht eines Polizisten zu weiteren vier Monaten verurteilt worden war.

Klar ist: Von der Bewährung waren an diesem zweiten Advent erst zwei Jahre um. Klar ist auch, dass Rocky an diesem Sonntag nicht gerade nüchtern war. Entlassungsbedingung war damals auch, dass der Boxer seinen im Gefängnis begonnenen Alkoholentzug fortsetzt. Wegen seiner „Fahne“ brachten die Beamten den weltbekannten Boxer in die Gefangenensammelstelle der Direktion 3 zur Blutentnahme. Er wurde erkennungsdienstlich behandelt und musste für eine Stunde zum Ausnüchtern bleiben. Bevor ihn seine Freundin Eileen K. in der Kruppstraße abholte, gab er schließlich noch ein paar Autogramme – für interessierte Polizisten.

„Ich habe Anzeige gegen Herrn Rocchigiani gestellt“, sagte der schüchtern wirkende Taxifahrer. Genau genommen sind es drei: Beleidigung, Sachbeschädigung (denn die Taxitür hatte später eine Beule) und eben „gefährliche Körperverletzung“. Und das erklärt sich so: Für Juristen ist der Faustschlag auf die Nase bei Normalbürgern nur einfache Körperverletzung, weil sie ohne Waffe erfolgt. Bei Rocchigiani gilt allerdings schon die Faust als Waffe, sagte ein Ermittler. „Ein Profiboxer muss wissen, was es bedeutet, wenn er zuschlägt.“ Für eine gefährliche Körperverletzung droht eine wesentlich höhere Strafe. Allerdings zeigte Rocky auch den Taxifahrer an – wegen des Pfeffersprays.

Die Justiz wollte gestern keine Prognose abgeben, wann der Boxer wieder ins Gefängnis muss. Denn die Akten des Champions werden jetzt beim Amtsgericht Duisburg, der Heimatstadt des Boxers geführt, und dort war die jüngste Aktion noch nicht bekannt. Ha

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