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Berlin: Schlösserstiftung verliert Streit um „Knipsgebühr“

Brandenburg - Die Schlösserstiftung hat den Gerichtsstreit um die Verwertungsrechte von Fotos ihrer Schlösser und Parkanlagen in zweiter Instanz verloren. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel kippte gestern die sogenannte Knipsgebühr und hob damit eine Entscheidung des Potsdamer Landgerichts wieder auf.

Brandenburg - Die Schlösserstiftung hat den Gerichtsstreit um die Verwertungsrechte von Fotos ihrer Schlösser und Parkanlagen in zweiter Instanz verloren. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel kippte gestern die sogenannte Knipsgebühr und hob damit eine Entscheidung des Potsdamer Landgerichts wieder auf. Die Stiftung hatte auf Unterlassung und Schadensersatz gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen geklagt, die Motive aus den Parkanlagen und Aufnahmen der Schlösser auf DVD vertrieben beziehungsweise über ein Internet-Portal zum Download angeboten hatten. Nach Ansicht der Schlösserstiftung steht ausschließlich ihr selbst das Recht zur gewerblichen Verwertung von Fotos mit Stiftungsmotiven zu. pee

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