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Eine runde Sache. Nach den neuesten Planungen erhält das Schloss eine Rotunde. Aber zurzeit stocken die vorbereitenden Arbeiten für den Bau, da Bund und Land um Grundstückssteuern streiten.

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Schlossbau mit Hindernissen: Berlin streitet mit Bund um Steuern für das Bauland

Ein landeseigenenes Grundstück soll dem Bund übertragen werden. Dafür werden Grunderwerbssteuern fällig. Diese sind abhängig vom Wert des Grundstückes.

Kurz vor Beginn der vorbereitenden Arbeiten für den Bau des Schlosses in Mitte hält ein Grundstücksstreit zwischen Bund und Land das Großprojekt auf. Berlin hat bis heute nicht den 16 000 Quadratmeter großen landeseigenen Teil des Baugrundstückes an die bundeseigene Stiftung Berliner Schloss Humboldt-Forum übertragen. Dies wäre aber zur Errichtung des Kulturbaus erforderlich. Die Stiftung wiederum kann deshalb nicht mit den Arbeiten beginnen, weil es dem Bund gesetzlich untersagt ist, Flächen zu bebauen, die nicht republikeigen sind.

Die kostenlose Übertragung des Baugrunds durch das Land ist seit langem vereinbart. Worum es in dem Streit geht? Ums Geld, genauer gesagt um die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt ab 1. April 4,5 Prozent des Grundstückswertes. Die Steuer wird der Bund bezahlen, weil er das Grundstück bekommt. Und die Grunderwerbsteuer wird auch in Fällen wie diesem erhoben, also im Falle von Schenkungen. So weit herrscht Einigkeit – über den Wert des Grundstückes dagegen streiten die Vertragspartner dem Vernehmen nach.

Denn der Wert des Grundstückes hängt davon ab, wie es genutzt werden kann. Und da will sich das Land Berlin gut informierten Kreisen zufolge durch eine Eintragung ins Grundbuch zusichern lassen, dass Humboldt-Universität sowie Zentral- und Landesbibliothek ein Nutzungsrecht erhalten. Dass die beiden Kultureinrichtungen ins Schloss einziehen, ist fest vereinbart. Durch die Eintragung ins Grundbuch wird diese Vereinbarung aber auf alle Zeiten in Stein gemeißelt. Die Kehrseite der Medaille: Das erhöht den Wert des Grundstückes – und der Berliner Fiskus kann einen höheren Steuerbescheid versenden als etwa bei der Schenkung von Straßenland.

„Aus unserer Sicht sind die Verträge unterschriftsreif“, sagt eine Sprecherin von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Zum „Sonderwunsch“ des Landes, der grundbuchlichen Sicherung seiner Nutzungsrechte, äußert sie sich nicht. Stiftungssprecher Bernhard Wolter sagt, die Grundstücksübertragung könne erfolgen, falls Bund und Land „zu den Einzelheiten der Übertragung Einvernehmen erzielen“.

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