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Berlin: Schmerzensgeld nicht auszuschließen

Die Haftanstalten sind zu voll – Justizsenatorin Schubert rechnet mit Klagen

Weil einige Berliner Haftanstalten überbelegt sind, kommen auf das Land womöglich Schmerzensgeldklagen von Gefangenen zu. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage des FDPAbgeordneten Christoph Meyer hervor. Darin heißt es, dass in Berlin 163 Gefangene verfassungswidrig und 112 Gefangene rechtswidrig untergebracht sind. Verfassungswidrig ist die Unterbringung in einer Zelle, die nicht über eine baulich abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette verfügt. Rechtswidrig ist ein Gefangener untergebracht, wenn er zur Ruhezeit nicht allein in einem Haftraum ist. Die Gerichte anderer Bundesländer hatten Gefangenen Schmerzensgelder in Höhe von 50 Euro pro Hafttag oder 200 Euro pro Haftwoche zuerkannt, wenn sie nicht in Einzelzellen untergebracht werden konnten. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) räumt ein, dass wegen der Überbelegung einiger Gefängnisse erfolgreiche Klagen möglich seien. Allerdings sei bislang nur eine Klage auf Schadenersatz anhängig. Mitte August waren 5142 Gefangene in Berliner Vollzugsanstalten untergebracht. Das Land verfügt über 5010 Haftplätze; der Vollzug war zu vier Prozent überbelegt. wvb.

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