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Berlin: Schriftsteller Rathenow belastet Gysi

Als der Schriftsteller Lutz Rathenow im vergangenen August im Stapel der Stasi-Aufzeichnungen über sich eine Akte mit geschwärzten Texpassagen fand, stieß er auf einen bekannten Namen. "Darin wird ein DDR-kritisches Gespräch wiedergegeben, das ich 1987 mit meinem damaligen Rechtsanwalt Gregor Gysi und einer dritten Person bei einem Empfang in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik geführt habe", sagt Rathenow dem Tagesspiegel.

Als der Schriftsteller Lutz Rathenow im vergangenen August im Stapel der Stasi-Aufzeichnungen über sich eine Akte mit geschwärzten Texpassagen fand, stieß er auf einen bekannten Namen. "Darin wird ein DDR-kritisches Gespräch wiedergegeben, das ich 1987 mit meinem damaligen Rechtsanwalt Gregor Gysi und einer dritten Person bei einem Empfang in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik geführt habe", sagt Rathenow dem Tagesspiegel. Der Name der dritten Person wurde von den Verwaltern der Stasi-Akten geschwärzt. Rathenow meint sich zu erinnern, dass es der westdeutsche Fernsehkorrespondent Hanns Werner Schwarze ("Kennzeichen D") war. Ein Mann, der als Stasi-Zuträger kaum in Frage komme. Mehr Zeugen der Unterhaltung gab es nicht. Rathenows Vermutung: "Es liegt nahe, dass es Gysi war, der den Inhalt des Geprächs an die Stasi weitergab." Ein harter Vorwurf.

Sollte er zutreffen, hätte Gysi ein Problem. Seine bisherige Behauptung wäre widerlegt, er komme in den Akten seines früheren Mandanten nicht vor. Auch wäre die Behauptung erschüttert, Gysi hätte mit der Stasi - mit deren Offizieren er "wissentlich" allemal keinen Kontakt gehabt haben will - nie über seine Mandanten geredet. Ist der Fund also ein neues Indiz für die seit Jahren umstrittene Frage, wie weit die Zusammenarbeit des heutigen PDS-Spitzenmannes mit der Staatssicherheit ging? Oder ist es nur eine weitere, nicht beweisbare Schuldzuweisung, wie es aus der Partei-Pressestelle heißt? Eine brisante Frage, vor allem in diesen Tagen. Am Donnerstag soll das Abgeordnetenhaus den rot-roten Senat wählen. Gysi steht als Wirtschaftssenator bereit. Nach seiner Ernennung steht ihm routinemäßig eine erneute Stasi-Überprüfung bevor. Ein Zufall, dass jetzt das Magazin "Focus" Rathenows Aktenfund an die Öffentlichkeit gibt?

Der Stasi-Bericht gibt Rathenow zufolge ein Gespräch am 16. Dezember 1987 wieder. Kurz zuvor hatten die DDR-Sicherheitskräfte die oppositionelle Umweltbibliothek gestürmt, Dissidenten aus dem Umfeld der Zionskirche verhaftet. "Schwarze und ich redeten auf Gysi ein, dass sich in der Politik etwas grundlegend ändern müsse", erzählt Rathenow dem Tagesspiegel. In seiner Stasi-Akte findet sich eine komprimierte Zusammenfassung, in der Gysi unter anderem mit den Worten zitiert wird: "Wie er (Rathenow) genau weiß", bewege er sich "nicht immer im Rahmen unserer Gesetze". In den Händen der Stasi war eine solche Äußerung fatal, sagt Rathenow heute: "Erstens wird mir mit der Autorität eines Anwalts eine DDR-kritische Haltung bestätigt, zweitens äußere ich sie öffentlich, drittens in der Ständigen Vertretung und viertens in Anwesenheit eines Westjournalisten. Das war sehr belastend."

Gysi bestreitet, den Inhalt des Gesprächs an die Stasi weitergegeben zu haben. An die Unterhaltung könne er sich beim besten Willen nicht erinnern, teilte ein PDS-Sprecher mit. Unterzeichnet ist der Bericht laut "Focus" vom MfS-Obersteutnant Günter Lohr. Laut "Gutachterlicher Stellungnahme" der früheren Gauck-Behörde fand über Lohr die "Zusammenarbeit" Gysis mit der Staatssicherheit statt. "Hundertprozentig sicher" ist sich allerdings Rathenow auch nicht, wie es zu der Weitergabe an die Stasi kam. "Auffällig ist, dass genau der Teil des Gesprächs wiedergegeben wurde, den Gysi mitbekommen hat." Auch lege der "für Gysi vorteilhafte" Stil der Zusammenfassung nahe, "dass es eigentlich nur er weitergegeben haben kann", sagt Rathenow. Sollte Gysis Behauptung zutreffen, dass er zumindest wissentlich nicht mit Stasi-Offizieren gesprochen haben, entlastet dies den Politiker in Rathenows Augen jedoch nicht. "Dann wäre es zumindest grob fahrlässig, wenn mein Anwalt irgendjemanden gegenüber eine Äußerung tut, derzufolge ich mich nicht immer im Rahmen der DDR-Gesetz bewege."

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