zum Hauptinhalt

Schule: Sommerzeit macht Betraum überflüssig

Durch die Uhrumstellung verschieben sich die Gebetszeiten der Muslime. Ein Verfassungsrechtler kritisierte den Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Kaum hat das Weddinger Diesterweg-Gymnasium eine Art Gebetsraum bereitgestellt, da scheint er schon wieder überflüssig geworden zu sein: Mit dem Beginn der Sommerzeit hat sich die vorgeschriebene Zeitspanne für das Mittagsgebet, die sich nach dem Sonnenstand richtet, um eine Stunde verschoben. Statt von etwa 12 bis 14.30 Uhr liegt sie jetzt von etwa 13 bis 15.30 Uhr – und endet damit deutlich nach dem Schulschluss des Jungen.

Islamexperten halten es daher – selbst bei strenger Auslegung der Vorschriften – nicht mehr für nötig, dass der Junge auf dem Schulgelände betet. Ob er nun tatsächlich darauf verzichtet, war gestern allerdings nicht zu erfahren. Es habe aber entsprechende Andeutungen gegeben, hieß es gestern.

Drei Wochen nachdem das Verwaltungsgericht es dem Weddinger Gymnasiasten Yunus M. mit Hinweis auf das Grundgesetz erlaubt hatte, auf dem Schulgelände zu beten, mehren sich kritische Stimmen. Da der Islam es eindeutig erlaube, Gebete aufzuschieben und später zusammenzufassen, sei das Beten in der Schule gar nicht zwingend nötig, sondern entspreche nur einer individuellen Auslegung, argumentiert etwa der renommierte Verfassungsrechtler Christian Graf von Pestalozza. Das Grundgesetz könne aber nicht dazu herangezogen werden, „individuell beliebige Varianten“ zu schützen, sondern nur, „den Standard zu sichern“, kritisiert der FU-Professor den Gerichtsbeschluss.

Die Ansicht Pestalozzas entspricht den Ausführungen von Islamvertretern. „Man kann Gebete nachholen“, erläutert etwa Usama El-Ammarine vom Zentralrat der Muslime in Köln. Er vermag überhaupt nicht zu sagen, wie viele Muslime die fünf Gebetszeiten tatsächlich einhalten. Es gebe jedenfalls verschiedene Ansichten der Gelehrten zur Verbindlichkeit der Gebetszeiten, sagte El-Ammarine auf Anfrage.

„Das Beten hat in der Schule nichts zu suchen“, steht für Giyasettin Sayan, den flüchtlingspolitischen Sprecher der Linkspartei, fest. Im Übrigen verweist er darauf, dass für Kinder und Jugendliche die strengen Gebetszeiten ohnehin nicht gelten würden.

Dem Vernehmen nach hat sich der Vater von Yunus M. auf eigene Faust entschlossen, vor Gericht zu gehen. Die Moschee, in der sich der Mann, ein zum Islam konvertierter Deutscher, meist aufhalte, habe sich erst im Nachhinein mit ihm solidarisiert, wird berichtet. „Sie hätten allerdings schon viel früher geklagt, wenn sie gewusst hätten, dass sie damit Erfolg haben könnten“, heißt es aus dem Umfeld.

Susanne Vieth-Entus

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false