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Formulare ausfüllen - das müssen derzeit Familien, die ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden.

© Kitty Kleist-Heinrich

Anmeldung für die Oberschulen: Gehen Sie zurück auf Lose!

Im Februar sollen sich 13 000 Familien für eine weiterführende Schule entscheiden – dabei müssen sie vieles beachten und Glück haben.

Es ist mal wieder so weit, und längst schon wächst die Unruhe und Sorge in den Familien, das Falsche zu tun. Eine der kompliziertesten Entscheidungen, die Eltern zu fällen haben, steht im Februar an. Es geht um den Übergang zur Oberschule, für den jetzt gehandelt werden muss, weil die Anmeldefristen für knapp 13 000 künftige Siebtklässler beginnen. Wer sich gründlich informiert, kann allerdings ziemlich sicher sein, kein Desaster zu erleben.

Zunächst die gute Nachricht: Im vergangenen Jahr schafften es mehr als neun von zehn Siebtklässlern, einen Platz an einer ihrer drei Wunschschulen zu bekommen. Zwei Drittel landeten sogar auf ihrer Erstwunschschule. Aber wie schafft man das?

Dazu muss man sich nochmal vergegenwärtigen, wie das Aufnahmeverfahren in Berlin seit drei Jahren organisiert ist. In erster Linie ist von Bedeutung, dass theoretisch jede öffentliche Schule jeden Schüler aufnehmen muss, solange sie Kapazitäten hat. Anders als in anderen Bundesländern können auch die Gymnasien keine schwachen Schüler abweisen, wenn sie noch freie Plätze haben.

Anders verhält es sich, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt, was bei zwei Dritteln der Sekundarschulen und drei Vierteln der Gymnasien der Fall ist. Bei ihnen greift ein kompliziertes Aufnahmeverfahren, das den Eltern auch drei Jahre nach der Einführung noch manche schlaflose Nacht bereitet. Und das liegt vor allem daran, dass in diesem Verfahren vieles dem Zufall überlassen ist.

Letzteres gilt vor allem für das Losverfahren, denn 30 Prozent der Plätze an übernachgefragten Schulen werden verlost. Bis zu zehn Prozent sind Härtefällen vorbehalten. Allerdings zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre, dass diese Möglichkeit kaum genutzt wird. Dies liegt zum einen daran, dass der Gesetzgeber nicht klar geregelt hat, was in die Rubrik „Härtefall“ gehört. Zum anderen haben die Schulen kaum Interesse daran, viele Härtefälle anzuerkennen, weil sich dadurch die Zahl der Schüler reduziert, die sie aufgrund ihrer guten Leistungen aufnehmen können.

Die Auswahlkriterien variieren von Schule zu Schule, was es den Eltern schwer macht, einen Überblick zu gewinnen. Sie müssen bei jeder einzelnen Schule, für die sie sich interessieren, nachfragen, den Tag der offenen Tür besuchen oder im Internet nachsehen. Die meisten Schulen behelfen sich damit, dass sie sich nach dem Notenschnitt der letzten Grundschulzeugnisse richten. Somit gilt, dass ein Schüler umso mehr Chancen hat, je besser die Noten sind.

Was einfach und plausibel klingt, bereitet den Familien in der Praxis allerdings große Sorgen und Verunsicherung, denn niemand weiß zu Beginn der Anmeldefrist, wie „gut“ man sein muss, um an einer bestimmten Schule angenommen zu werden. Denn die Notengrenze, bis zu der man an einer Schule aufgenommen wird, variiert von Jahr zu Jahr je nach dem, wie viele Schüler mit welchen Leistungen sich angemeldet haben. So gibt es sehr beliebte Schulen, die plötzlich freie Kapazitäten haben, weil sich nur wenige Familien eine Chance ausgerechnet hatten, aufgenommen zu werden. In der Folge können auch schwache Schüler zum Zuge kommen. Umgekehrt kann es passieren, dass Schulen, die im Vorjahr kaum nachgefragt waren, plötzlich viele Anmeldungen haben, weil sich Eltern aufgrund der schwachen Nachfrage im Vorjahr gute Chancen ausgerechnet hatten. Sie müssen dann unter Umständen erleben, dass ihr Kind abgelehnt wird.

Für solche und andere Fälle ist es wichtig, dass man noch eine Zweit- und Drittwunschschule angibt, die nicht zu stark nachgefragt ist. So können die Familien ziemlich sicher sein, dass sie nicht zu der Gruppe gehören, die sich im Nachhinein eine andere Schule suchen muss und letztlich nur noch zwischen unbeliebten Standorten wählen kann.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, versuchen Eltern gegen Ende der Anmeldefrist herauszufinden, wie die Anmeldesituation in ihrer Favoritenschule ist. Nicht jede Schule gibt diese Auskunft allerdings. Ihre Schweigsamkeit begründen sie damit, dass es bis zum Schluss der Anmeldefrist ein heilloses Durcheinander von An- und Abmeldungen durch Eltern gibt, die befürchten, dass ihr Kind aufgrund seines Notenschnitts nicht aufgenommen wird und die sich nicht auf das Losglück verlassen wollen.

Um die Bedeutung der Grundschulnoten etwas zu reduzieren, sind einige Schulen dazu übergegangen, zusätzlich Eignungstests schreiben zu lassen. Dies gilt für zwölf Gymnasien und zehn Sekundarschulen. In jedem Fall sollten die Eltern bedenken, dass ihre Kinder nur dann an einem Gymnasium verbleiben dürfen, wenn sie dort das Probejahr bestehen.

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