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Leonie wurde vor ein paar Wochen in Schöneberg eingeschult.

© Thilo Rückeis

Anmeldung zur Grundschule: Die Erstklässler-Entscheidung

In ein paar Tagen beginnen in Berlin die Anmeldungen für die Grundschulen. Worauf Eltern achten sollten.

Leonies Eltern mussten nicht lange überlegen. Sie meldeten ihre Tochter an der Schule an, auf die auch fast die ganze Kindergartengruppe wechselte, und das war noch dazu diejenige Schule, die für die Familie am einfachsten zu erreichen ist. Dass es sich bei der Schule, der Katholischen Schule Sankt Franziskus, um eine private Schule handelt, spielte für die Eltern keine große Rolle. Auch die staatliche Einzugsgebiets-Grundschule hat auf sie einen guten Eindruck gemacht, erzählt der Vater, aber die katholische Schule war einfach praktischer. Jetzt ist Leonie seit vier Wochen stolze Erstklässlerin – und bisher gab es für die Familie noch keinen Grund, ihre Entscheidung in Zweifel zu ziehen. „Schule ist besser als Kita“, sagt Leonie. „In der Kita spielt man nur, in der Schule lernen wir was.“

Matildas Mutter macht sich dagegen schon seit ein paar Jahren Gedanken darüber, auf welche Grundschule ihre Tochter gehen soll. Vor einiger Zeit sind die beiden von Neukölln nach Tempelhof gezogen, auch deshalb, weil für die Mutter die Skepsis gegenüber den Grundschulen in Neukölln-Nord zu groß war. Jetzt steht die Entscheidung an, ob Matilda noch ein Jahr länger in die Kita gehen soll. Das Mädchen hat Ende Oktober Geburtstag, wäre also bei der Einschulung am 5. September 2015 fünf Jahre alt. Zu jung, findet ihre Mutter.

Noch ein paar Tage Zeit bis zur Entscheidung haben die Eltern. Am 6. Oktober beginnt die Anmeldefrist. An den meisten Grundschulen finden derzeit Tage der offenen Tür statt, oder es gibt Gelegenheit, im Unterricht zu hospitieren. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, worauf Eltern bei der Wahl der Grundschule achten sollten.

DIE ANMELDUNG

Schulpflichtig werden Kinder, die im Jahr 2015 ihren sechsten Geburtstag feiern. Kinder, die bis zum 31. März 2016 sechs werden, können ebenfalls eingeschult werden, wenn die Eltern das wünschen und wenn es keinen Sprachförderbedarf gibt. Vom 6. bis zum 17. Oktober haben die Eltern Zeit, ihre Kinder in der Einzugsgebiets-Grundschule anzumelden. Dorthin müssen die Eltern auf jeden Fall gehen, auch wenn sie ihr Kind auf eine andere öffentliche oder private Schule geben oder das Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen lassen wollen. Zur Anmeldung muss man die Geburtsurkunde des Kindes und die Personalpapiere der Eltern mitbringen.

NOCH EIN JAHR WARTEN?

Rund 16 Prozent der Eltern haben bei der letzten Anmelderunde beantragt, ihre Kinder ein Jahr von der Schulpflicht zurückzustellen. Das sind doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt, und das ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass in Berlin die Kinder früher eingeschult werden als in anderen Bundesländern. Mittlerweile ist das Rückstellungsverfahren dadurch vereinfacht worden, dass der Antrag direkt auf dem Anmeldeformular angekreuzt werden kann. Eine Stellungnahme der Kita und ein Gutachten des Schularztes bleiben aber nach wie vor notwendig. Über den Antrag entscheidet letztlich die Schulaufsicht.

JÜL ODER KEIN JÜL?

An den meisten Grundschulen werden die Schulanfänger im sogenannten Jahrgangsübergreifenden Lernen (JüL) unterrichtet. Dabei lernen Kinder aus der ersten und zweiten Klasse, an manchen Schulen auch die Jahrgänge eins bis drei in der gleichen Lerngruppe. Allerdings kehren immer mehr Schulen inzwischen zu altershomogenen Klassen zurück. Im Schuljahr 2013/14 gab es 1550 JüL-Klassen und 971 jahrgangshomogene Klassen, ein Jahr zuvor waren es noch 300 JüL-Klassen mehr gewesen. An einigen Grundschulen wird auch in den Klassen vier bis sechs jahrgangsübergreifend unterrichtet. Als Vorteil von JüL wird genannt, dass die Kinder den Umgang mit Vielfalt lernen, dass die Schwächeren von den Stärkeren lernen können und umgekehrt. Kritisiert wird dagegen, dass es in den JüL-Klassen unruhiger zugeht und Lehrer dort stärker gefordert sind, individuell auf die Kinder einzugehen.

ENGLISCH ODER FRANZÖSISCH?

In der Grundschule lernen die Kinder die erste Fremdsprache, und zwar entweder Englisch oder Französisch. Englisch ist verbreiteter, Französisch kann nur an 44 Grundschulen als erste Fremdsprache gewählt werden. Die Entscheidung für die erste Fremdsprache kann Auswirkungen auf die Wahl der weiterführenden Schule haben. Nur mit Englisch als erster Fremdsprache ist es möglich, ab Klasse fünf einen altsprachlichen Bildungsgang auf einem Gymnasium zu wählen.

GANZTAGS ODER HALBTAGS?

Alle Grundschulen sind prinzipiell Ganztagsschulen und bieten Betreuungsmöglichkeiten bis 18 Uhr an. Unterschieden wird aber zwischen gebundenem und offenem Ganztag. Bei gebundenen Ganztagsschulen ist der Unterricht mit Pausen über den Tag bis 16 Uhr verteilt. Hortgebühren fallen nur an, wenn auch nach 16 Uhr oder früh am Morgen eine Betreuung benötigt wird. Allerdings ist der Schulbesuch an vier Tagen bis 16 Uhr Pflicht, das heißt, Eltern können ihre Kinder nicht hin und wieder früher abholen. Bei offenen Ganztagsschulen geht der Unterricht bis zum Mittag, am Nachmittag gibt es eine Betreuung im Schulhort. Dafür müssen die Eltern Gebühren zahlen. Viele Pädagogen sind der Meinung, dass eine rhythmisierte Verteilung von Unterricht und Pausen über den ganzen Tag besser ist als Kompaktunterricht am Vormittag. Allerdings kann es für Familien mitunter schwierig sein, außerschulische Aktivitäten wie Musik- oder Sportkurse mit der Ganztagsschule zu vereinbaren.

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