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Schule: Der schwierige Weg zur richtigen Oberschule Die Anmeldezeit läuft vom 7. bis 18. Februar Geschwisterkinder sind doch im Vorteil

Dieses Jahr gelten für künftige Siebtklässler zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für Sekundarschulen und Gymnasien. Viele Eltern sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie sie ihr Kind an einer guten Schule unterbringen können.

Dieses Jahr gelten für künftige Siebtklässler zum ersten Mal die neuen Aufnahmekriterien für Sekundarschulen und Gymnasien. Viele Eltern sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie sie ihr Kind an einer guten Schule unterbringen können. Hier einige Informationen zum Prozedere.

WELCHE AUSWAHL DIE SCHULEN SELBST TREFFEN DÜRFEN

Die Schulen wählen 60 Prozent ihrer Schüler selbst aus. Zehn Prozent der Plätze werden an Härtefälle vergeben, 30 Prozent werden verlost.

DIE AUFNAHMEKRITERIEN

Von rund 200 weiterführenden Schulen spielt bei deutlich mehr als der Hälfte die Förderprognose eine entscheidende Rolle. Diese setzt sich aus einem Beratungsgespräch und dem Notenschnitt der Kinder aus dem zweiten Halbjahr der fünften Klasse und dem ersten Halbjahr der sechsten Klasse zusammen. Manche Schulen kombinieren die Förderprognose mit einem weiteren Kriterium wie etwa einem profilbezogenen Test. Rund 30 Schulen haben sich außerdem auf die Auswahl nach besonderen Begabungen festgelegt – die Schüler müssen also etwa sportliche, bilinguale oder naturwissenschaftliche Fähigkeiten nachweisen.

WIE DIE AUSWAHL ABLÄUFT

Eltern können drei Schulen ihrer Wahl angeben. Der Anmeldezeitraum liegt zwischen dem 7. und dem 18. Februar. Die Auswahlrunden finden parallel statt. Alle Schulen wählen also zunächst die Schüler der ersten gewünschten Schule aus. Je nach Nachfrage kann es dabei schnell passieren, dass ein Schüler in dieser Schule keinen Platz bekommt. Dann werden 30 Prozent der Plätze unter den übrigen Anmeldungen verlost. Die Aufgenommenen bekommen einen Bescheid. Erst wenn die Erstwunschschulen voll sind, geht das Auswahlverfahren in die zweite Runde. Wer als Zweitwunsch eine Schule angegeben hat, die schon durch Erstwunschbewerber voll ist, hat hier keine Chance mehr – auch, wenn sein Schnitt besser ist als die Noten derer, die die Schule als Erstwunsch angegeben hatten. Dasselbe passiert beim dritten Durchgang. Die erste Runde soll Mitte März, das gesamte Verfahren Mitte Mai beendet sein.

WAS BEI ZUWEISUNG EINES SCHULPLATZES PASSIERT

Wenn ein Kind nach dem dritten Durchgang noch keinen Platz hat, ist der Wohnbezirk für die Zuweisung zuständig. Zugewiesen wird im eigenen Bezirk, sofern es dort noch freie Plätze an der gewünschten Schulart gibt. Sonst wird das Kind in einem anderen Bezirk zugewiesen. Die Gefahr ist groß, dass nur unattraktive Schulen noch freie Plätze haben werden.

WARUM DER NUMERUS CLAUSUS NICHT VORHERSEHBAR IST

Der Numerus Clausus der Schulen ist nicht vorhersehbar, weil niemand sagen kann, wie hoch die Nachfrage nach der jeweiligen Schule ist. Erst nach Ende der ersten Runde des Auswahlverfahrens weiß man mehr.

DIE ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN PLÄTZE

Weil der Einschulungszeitraum des Jahrgangs ausgedehnt wurde, drängen nun mehr Schüler in die siebten Klassen. Der Landeselternausschuss rechnet mit mindestens 25 Prozent mehr Schülern, die Senatsbildungsverwaltung nur mit 16 Prozent mehr. Auch der Lehrerbedarf muss entsprechend der zusätzlichen Klassen geplant werden. Nach den Berechnungen einer Elterninitiative aus Prenzlauer Berg fehlen nächstes Jahr rund 3000 Plätze an weiterführenden Schulen. Die Bildungsverwaltung widerspricht. Im Vorfeld seien Lösungen für „lokale Engpässe“ entwickelt worden, heißt es.

WO ELTERN SICH INFORMIEREN KÖNNEN

Momentan informieren Schulen über ihre Profile und Aufnahmekriterien an den Tagen der offenen Tür. Einige Bezirke veranstalten auch Oberschulmessen mit mehreren Schulen des Bezirks. In Pankow findet diese am 12. und 13. Januar jeweils um 18 Uhr im OSZ Holztechnik, Gustav-Adolf-Str. 66 statt, in Reinickendorf am 19. Januar von 17 bis 20 Uhr im Fontanehaus, Wilhelmsruher Damm 142 C. In Neukölln gibt es vier Informationsveranstaltungen am 11.1., 19 Uhr in der Heinrich-Mann–Schule, Gerlinger Str. 22, am 13.1., 19 Uhr in der Hermann-von-Helmholtz-Schule, Wutzkyallee 68, am 19.1., 18 Uhr, in der Albert-Schweitzer-Schule, Karl-Marx-Str. 14 und am 26.1., 18 Uhr, Albrecht-Dürer-Schule, Emser Str. 132–137.

DIE AUSWAHLKRITERIEN 2012

Die Kriterien, die die Schulen selbst festgelegt haben, gelten für 2011. Nächstes Jahr können sie verändert werden.

WENN DAS KIND NACH DEM PROBEJAHR ABGEHEN MUSS

Falls ein Kind das Probejahr nicht schafft, wird es schwierig: Nachgefragte Sekundarschulen werden dann voraussichtlich keine Plätze mehr frei haben.

WIE HÄRTEFÄLLE GEREGELT SIND

Ein Härtefall kann etwa bei Gehbehinderung oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine wohnortnahe Schule erfordern. Außerdem können nach Auskunft der Sprecherin der Bildungsverwaltung, Beate Stoffers, Geschwisterkinder nun doch als Härtefall gelten, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben oder wenn beide Eltern berufstätig sind und das ältere Kind das jüngere betreut.

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