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An mehr als 100 Schulen streikten die Lehrer und Erzieher im Februar und März in Berlin. Am vergangenen Dienstag waren es sogar 370 Schulen.

© dpa

Erfolg für die Gewerkschaft: Gericht bestätigt: Lehrer dürfen am Dienstag streiken

Das Arbeitsgericht hat die Auffassung der Gewerkschaft bestätigt: Der für Dienstag geplante Lehrerstreik ist rechtmäßig - obwohl an diesem Tag Abiturklausuren und andere Prüfungen geschrieben werden.

Der Streikaufruf des Berliner Landesverbandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist rechtmäßig. Das hat das Arbeitsgericht am Montag entschieden. Damit können angestellte Lehrer wie geplant am Dienstag die Arbeit niederlegen – an einem Tag, an dem die schriftlichen Abiturprüfung für die Biologie-Leistungskurse geschrieben werden und zudem Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) stattfinden. Lehrerstreik am Prüfungstag: Diese Ankündigung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte den Senat offenbar so provoziert, dass er eine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragte. Doch die Argumente der Senatsverwaltung für Finanzen überzeugten die Kammer nicht.

Drei Stunden dauerte die Sitzung vor dem Arbeitsgericht. Die Länge der Verhandlung und auch die Heftigkeit, mit der gestritten wurde, zeigt, welche Bedeutung die Entscheidung des Gerichts sowohl für den Senat als auch für die Gewerkschaft hat. Denn es ging nicht nur um den einzelnen Streiktag am Dienstag, sondern auch um die Frage, ob der Senat überhaupt mit dem Berliner Landesverband der GEW verhandeln muss. Dies hatten die Vertreter der Senatsfinanzverwaltung verneint.

In ihrem Streikaufruf hatte die GEW zwei Forderungen gestellt: zum einen tarifliche Eingruppierungsregelungen für angestellte Lehrkräfte, zum anderen Regelungen zu „alternsgerechten Arbeitsbedingungen“. Damit seien Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Prävention gemeint, die alle Lehrkräfte, auch die jüngeren, betreffen, erläuterte ein GEW-Vertreter. Nach Ansicht der Finanzverwaltung fallen beide Forderungen in den Zuständigkeitsbereich der Tarifgemeinschaft der Länder. Gleich zu Anfang der Verhandlung machte der Richter jedoch klar, dass es im Tarifvertrag der Länder, der auch für Lehrer gilt, keine Regelung zur einer Eingruppierung gibt, und deshalb gelte auch keine Friedenspflichten. Zum gleichen Ergebnis kam die Kammer nach einigem Abwägen auch hinsichtlich der zweiten Forderung.

Die Senatsvertreter zweifelten zudem an, ob der Berliner Landesverband der GEW überhaupt ausreichende Beschlüsse darüber vorlegen könne, dass der Bundesverband die Berliner zu Verhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen ermächtigt habe. Doch auch dies überzeugte die Richter nicht.

Schließlich ging es noch um die Frage, ob der Streik unverhältnismäßig sei – ob er also eine zu große Belastung und Beeinträchtigung für die Schüler darstelle. „Sie wollen bewusst oder unbewusst die Schüler treffen“, sagte der Rechtsanwalt der Finanzverwaltung. Die GEW wies das entschieden zurück und betonte vielmehr, dass es bei den Prüfungen zu keinen Beeinträchtigungen kommen werde. Für die Abiturklausur werde eine Lehrkraft als Aufsicht benötigt, erklärte ein Gewerkschafter. Dies könne vom Kollegium aufgefangen werden. Zudem könne auch ohne Streik der Fachlehrer am Prüfungstag erkranken und müsse vertreten werden, ohne dass dies als unzumutbare Belastung für die Schüler angesehen werde. Es sei auch nicht geplant, vor den Prüfungsräumen lautstarke Kundgebungen abzuhalten. Die Streikenden würden sich vielmehr vor den Schulen treffen. Dass ausgerechnet an einem Tag mit wichtigen Prüfungsterminen gestreikt werden soll, wurde auch von Schüler- und Elternvertretern scharf kritisiert. Selbst Paul Schuknecht von der Schulleitervereinigung der GEW hatte sich scharf gegen einen solchen Streik ausgesprochen.

Die GEW nahm die Entscheidung des Gerichts mit Genugtuung auf. „Es hat sich gezeigt, dass die abenteuerliche Art und Weise, wie sich die Finanzerwaltung mit der einstweiligen Verfügung verhalten hat, letztlich gegen sie selbst gewendet hat“, sagte die GEW-Vorsitzende Sigrid Baumgardt. Sie rechnet damit, dass sich nach dem Urteil noch mehr angestellte Lehrer an der Arbeitsniederlegung beteiligen werden als bisher angenommen. Geschätzt wird, dass mehr als 1000 der etwa 8000 angestellten Lehrkräfte bei dem Streik mitmachen. Der genaue Ablauf der Arbeitskampfmaßnahme soll erst am späten Montagnachmittag auf Streikversammlungen festgelegt werden.

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