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Schule: Für Schulanfänger langsam fahren und bremsbereit sein

Seit zwei Jahrzehnten steht er in der Straßenverkehrsordnung – der Paragraf 3, Absatz 2a. „Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", heißt es im Gesetzestext.

Seit zwei Jahrzehnten steht er in der Straßenverkehrsordnung – der Paragraf 3, Absatz 2a. „Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", heißt es im Gesetzestext.

Eine wichtige Vorschrift für partnerschaftliches Verhalten, die unter einem Aspekt in diesen Tagen besonders aktuell ist. Denn mit dem Ende der Großen Ferien hat jetzt für viele Kinder die Schule begonnen, sind überall in der Stadt viele Sechsjährige anfangs meist noch in Begleitung ihrer Eltern und dann bald allein im Straßenverkehr unterwegs. Manche davon verhalten sich durchaus routiniert, viele sind aber auch noch sehr unsicher.

Gerade deshalb müssen sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer, ob nun auf zwei oder vier Rädern, und auch die zahlreichen Radfahrer jetzt darauf einstellen, dass es vor allem in der Nähe von Schulen immer wieder passieren kann, dass Kinder sich nicht unbedingt so verhalten, wie es die Verkehrsregeln eigentlich vorschreiben. Denn sie sind zum Beispiel gar nicht in der Lage, bestimmte Verkehrssituationen sowie Entfernungen und die Geschwindigkeiten von sich nähernden Fahrzeugen richtig einzuschätzen. Und dann machen sie zwangsläufig immer wieder Fehler, Fehler, die ihnen dann zum Verhängnis werden können, wenn Auto-, Motorrad- und Radfahrer nicht darauf eingestellt sind.

Um in solchen Situationen richtig und vor allem auch rechtzeitig reagieren zu können, sollten Fahrzeugführer an besonders kritischen Stellen in der Nähe von Schulen, an Fußgängerüberwegen und auch in Wohngebieten jetzt noch bewusster das Tempo reduzieren, konsequent alle Tempo-30-Regelungen einhalten und notfalls auch noch langsamer fahren, wenn sie nicht einschätzen können, wie sich Kinder am Straßenrand im nächsten Augenblick verhalten werden.

Denn während rund 40 Prozent der von einem mit Tempo 50 fahrenden Fahrzeug erfassten Fußgänger getötet werden, sinkt die Zahl der Todesopfer bei Tempo 30 auf nur noch zehn Prozent. Neben vermindertem Tempo extrem wichtig ist auch die erhöhte Bremsbereitschaft. Das gilt vor allem beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen und anderen Sichthindernisssen. Hier muss man immer damit rechnen, dass ein Kind unvermutet und ohne anzuhalten aus einer Lücke auf die Straße tritt.

Und wo immer man in Verbindung mit Kindern in eine unüberschaubare Verkehrssituation gerät, da ist es besser, anzuhalten und durch Handzeichen zu zeigen, dass man wartet. Dabei sollte man als erfahrener Fahrzeuglenker allerdings auch entgegenkommende und nachfolgende Fahrzeuge im Blick haben und deren Lenkern zu erkennen geben, was man vorhat. Denn auch die müssen erfassen können, warum man bremst oder hält und sich darauf einstellen. Wenn also jemand vor ihnen unvermutet hält, dann fahren Sie nicht kühn vorbei, sondern versuchen zuvor zu erkennen, warum er es tut. ivd

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