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Gerichtsbeschluss: Berlin muss 50 Referendare einstellen

Das Oberverwaltungsgericht hat einem abgewiesenen Lehramtsanwärter Recht gegeben. Jetzt werden zusätzliche Referendare eingestellt. Der Senat will die umstrittene Mangelfachquote streichen.

Berlin muss nachträglich über 50 Lehramtsanwärter ins Referendariat aufnehmen, die beim Einstellungstermin am 1. Februar 2012 leer ausgegangen waren. Ein abgewiesener Bewerber hatte zunächst beim Berliner Verwaltungsgericht auf Einstellung geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte ihm aber nicht Recht gegeben. Es hatte vielmehr sämtliche 600 Referendarseinstellungen des Landes als rechtswidrig eingestuft, weil Berlin für das Jahr 2012 noch keinen Haushalt beschlossen habe. Deshalb gebe es „keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht“, so das Verwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob diesen Beschluss jetzt auf. Gegen die Einstellungspraxis der Senatsverwaltung bestünden erhebliche Bedenken. Das Fehlen eines Haushaltsgesetzes stehe dem Einstellungsanspruch aber nicht entgegen (OVG 4 S 10.12).

Hintergrund der Entscheidung ist ein Passus im Lehrerbildungsgesetz, nach dem zehn Prozent der Referendarsplätze an Bewerber mit Unterrichtsfächern gehen sollen, für die an den Schulen ein dringender Bedarf besteht, wie etwa Latein oder Physik. Gegen diese sogenannte „Mangelfachquote“ bestehen nach Auffassung des Gerichts verfassungsrechtliche Bedenken, wenn dadurch Bewerber nicht zum Zuge kommen, die aus sozialen, gesundheitlichen oder familiären Gründen als Härtefälle eingestuft werden müssen.

Nach Angaben von Beate Stoffers, Sprecherin der Bildungsverwaltung, soll die Mangelfachquote abgeschafft werden. Die Referendare würden voraussichtlich im März eingestellt werden, so Stoffers.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die über 50 abgewiesene Referendare bei ihrer Klage vertreten hat, begrüßte den Beschluss. „Die Mangelfachquote war intransparent“, sagte die Berliner GEW-Vorsitzende Sigrid Baumgardt.

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