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Gymnasiastin aus Lichtenberg: Scheinanmeldung kann zum Schulplatz-Verlust führen

Eine Lichtenberger Schülerin verliert möglicherweise den Platz an ihrem Gymnasium - weil die Eltern bei der Anmeldung falsche Angaben über den Wohnort gemacht haben.

Eine junge Lichtenbergerin kann den ihr zugewiesenen Platz an einem Gymnasium wieder verlieren – weil bei ihrer Anmeldung falsche Angaben über den tatsächlichen Wohnort gemacht wurden, also eine Scheinanmeldung stattgefunden hatte.

Diese von der Schulbehörde getroffene Entscheidung ist Ende vergangener Woche auch von der 14. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts gebilligt worden: im Eilverfahren. Nach Angaben des Gerichts ist die Rücknahme des Schulplatzes rechtmäßig gewesen.

„Es bestehen zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die angegebene Meldeanschrift nicht mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen übereingestimmt hat“, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth. So habe die Ummeldung zeitnah zu der Schulanmeldung stattgefunden, außerdem sei an der angegebenen Wohnadresse kein Klingelschild der Antragstellerin angebracht gewesen. Zudem sei es unwahrscheinlich, dass die vierköpfige Familie, unter deren Anschrift die Anmeldung erfolgt sei, tatsächlich drei weitere Personen mit in die dreieinhalb Zimmer große Wohnung habe aufnehmen wollen.

„Solche Verfahren sind bei Gericht selten“, sagte Großcurth. Dabei schätzen Experten, dass Berliner Eltern pro Jahr hunderte Scheinanmeldungen vornehmen. Sie wollen so sicherstellen, dass ihre Kinder auf die ins Auge gefassten Wunsch-Schulen kommen. Gegen die Zuteilung der Schulplätze hatten allein vor Beginn des laufenden Schuljahres ebenfalls hunderte Eltern geklagt.

Bislang ist die Erreichbarkeit der Schule maßgebend für die Verteilung der Schulplätze an Berlins Grund- und Oberschulen. Ab dem kommenden Schuljahr ist dieses Kriterium zumindest für die Oberschulen nicht mehr relevant. Denn dann werden sich die Schulen zwei Drittel ihrer Schüler selbst aussuchen und über das letzte Drittel wird per Los entschieden.

„Die Konsequenzen dieses Verwaltungsgerichtsbeschlusses muss nun das Kind tragen“, sagte Günter Peiritsch, der Vorsitzende des Landeselternausschusses (LEA). Dabei hätten die Eltern die Scheinanmeldung vorgenommen. Andererseits unterliege jeder den für alle geltenden Spielregeln. Auch, wenn man mit diesen nicht einverstanden sei. „Der Trend zu den Scheinanmeldungen wird im LEA kritisch diskutiert.“

Die Eltern der Lichtenberger Schülerin können gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen – beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. rni

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