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Koalitionsstreit in Berlin: Geschwisterregelung in Gefahr

Seit der Koalitionsvereinbarung vor zwei Jahren schien alles klar: Der Übergang zur Oberschule soll neu geregelt werden, damit Geschwister auch an überlaufenen Schulen eine Chance haben. Jetzt droht eine Verschiebung der Reform .

KEIN THEMA IM SENAT?

Das Schulgesetz wird möglicherweise nicht mehr so rechtzeitig novelliert, dass die geplanten Änderungen zum Schuljahr 2014/15 greifen können. „Das müsste jetzt ganz schnell gehen, sonst reicht es nicht bis Februar“, sagte der SPD-Bildungspolitiker Ilkin Ösizik. Dann beginnen die Anmeldungen für die Oberschulen, für die Änderungen geplant waren. Auf der Tagesordnung des Senats für Dienstag stand das Gesetz am Montagabend jedenfalls nicht.

WORUM ES GEHT

Grund für die Verzögerung ist, dass sich die Koalition nicht über die Finanzierung der beruflichen Privatschulen einig wird. „Finanzsenator Nussbaum will bei den Privatschulen in den nächsten vier Jahren fünf Millionen Euro einsparen“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der CDU, Hildegard Bentele. Schon im September hatte es um die Privatschulregelung Streit gegeben, die nach Angaben der CDU vom Finanzsenator nachträglich zu den sonstigen, eigentlich unstrittigen Schulgesetzänderungen dazugepackt worden waren, weil er dort Einsparpotenzial sah. In der ursprünglichen Regelung wären Neugründungen von Privatschulen aller Art erschwert worden, weil selbst bewährten Trägern erst nach mehreren Jahren eine Finanzierung gewährt werden sollte. Nach breiten Protesten zog der Senat das Vorhaben zurück. Zuletzt waren nur noch Kürzungen bei den privaten beruflichen Schulen im Gespräch. „Die SPD-Senatoren blockieren bei dem Thema massiv“, heißt es aus der CDU. Aus SPD-Kreisen werden dagegen der CDU „ideologische Standpunkte“ vorgeworfen.

WAS GEPLANT WAR

Im neuen Schulgesetz ist vorgesehen, dass Schüler aus dem jeweiligen Bezirk, aber auch Geschwisterkinder bei der Anmeldung an einer übernachgefragten Oberschule bevorzugt werden. Zudem sollen Kinder, die mit einem Notenschnitt von 3,0 oder schlechter aufs Gymnasium sollen, zu einem Beratungsgespräch verpflichtet werden.

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