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Kommentar: Nachsteuern ist angesagt

Monatelang wurden die neuen Kriterien für den Zugang an die Oberschulen diskutiert, monatelang wurde gefragt, was Härtefälle sind. Einigen konnte man sich nicht.

Monatelang wurden die neuen Kriterien für den Zugang an die Oberschulen diskutiert, monatelang wurde gefragt, was Härtefälle sind. Auf konkrete Kriterien, wie solche Fälle aussehen könnten, wollte sich die Bildungsverwaltung nicht festlegen. Das werde von Fall zu Fall entschieden, hieß es, bis zu zehn Prozent der Plätze seien für solche Fälle reserviert. Nun wird klar, dass manche Bezirke aus Angst, Präzedenzfälle zu schaffen, nur eine Handvoll Plätze an Härtefälle vergeben haben.

So konnte es passieren, dass eine alleinerziehende Mutter, die einen kleinen Sohn zu Hause hat, deren ältester Sohn auf eine hundert Meter von der Wohnung entfernte Schule geht, und deren jüngere Tochter sich dort mit einem guten Schnitt ebenfalls beworben hatte, nicht als Härtefall eingestuft wurde.

Nun mag es verständlich sein, dass Geschwisterkinder nicht per se auf die gleiche Schule zugelassen werden können. In einem solchen Fall wie eben beschrieben, scheint es jedoch auf der Hand zu liegen, dass besondere Bedingungen vorliegen. Die Mutter wird klagen, und sie wird nicht die einzige bleiben. Deshalb sollte bei der Regelung für Härtefälle nächstes Jahr nachgesteuert werden.

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