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Schule: Kürzere Führerschein-Probezeit

Fortbildungsseminare für Fahranfänger

Zwei Jahre dauert die normale Probezeit für Führerscheinneulinge in der Klasse B für Personenwagen. Von sofort an lässt die sich um ein Jahr verkürzen, wenn Fahranfänger sechs Monate Fahrpraxis haben und maximal zehn Stunden Zeit für so genannte Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) investieren.

Die bestehen aus drei Gruppensitzungen mit sechs bis maximal 12 Personen von je 90 Minuten und zwei Praxisteilen. So beginnt das Seminar mit der ersten Gruppensitzung, bei der die Teilnehmer ihre bisherigen Erfahrungen im Straßenverkehr diskutieren. Dann folgt als erster Praxisteil eine einstündige Fahrt zusammen mit dem Fahrlehrer und zwei bis drei weiteren Teilnehmern, die nach der Fahrt das Fahrverhalten des Fahrers beurteilen und diskutieren. Diesem Teil folgt die zweite Gruppensitzung.

Als zweiter Praxisteil folgt ein vierstündiges Fahrsicherheitstraining auf einem abgesperrten Übungsplatz, bei dem der Umgang mit dem Fahrzeug in extremen Fahrsituationen geübt wird – etwa das Bremsen in Notsituationen oder schnelle Ausweichmanöver oder das Kurvenfahren auf nasser Fahrbahn. Den Schluss bildet die dritte Gruppensitzung.

Die Gruppensitzungen und der erste Praxisteil dürfen von nur von speziell für die Fortbildungsseminare geschulten Fahrlehrern geleitet werden. Das Fahrsicherheitstraining müssen amtlich anerkannten Moderatoren leiten. Neben der Zeit muss man je nach Anbieter mindestens 260 bis über 300 Euro für die Fortbildungsseminare investieren.

Die Fortbildungsseminare sind ein bis Ende 2009 befristeter Modellversuch. Sie sollen dabei helfen, die Unfallzahlen der besonders auffälligen Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren zu senken. Zu ihr gehörten allein im vergangenen Jahr 22 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten und verletzten Menschen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung gerade einmal acht Prozent ausmacht. An dem jetzt begonnenen Modellversuch sind alle Bundesländer außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt.

Übrigens dürfen auch Fahranfänger, die während der Probezeit schon einmal aufgefallen sind, denen ein Aufbauseminar verordnet wurde und deren Probezeit auf vier Jahre verlängert wurde, an diesen Fortbildungsseminaren teilnehmen. Haben sie das erfolgreich getan, wird ihre Probezeit auf insgesamt drei Jahre verkürzt. Wer das Fortbildungsseminar bestanden hat und während des Rests der Probezeit auffällig wird, für den verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Die Probezeit kann allerdings nicht durch ein weiteres Fortbildungsseminar verkürzt werden, denn das darf jeder Fahranfänger nur ein Mal während seiner Probezeit absolvieren.

Wer das Seminar abgeschlossen hat, sollte sich anschließend mit seinem Versicherer in Verbindung setzen. Denn zahlreiche Versicherungen senken in diesem Fall die Einstiegstarife für die Kfz-Haftpflicht von 230 auf bis zu 140 Prozent.

Horst Heilbronner

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