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Kurz vor ACHT: Einmal Rektor, immer Rektor

Unfähige Schulleiter loszuwerden, ist ja schon immer ein Problem gewesen. Besser gesagt: Man wird sie nicht los.

Unfähige Schulleiter loszuwerden, ist ja schon immer ein Problem gewesen. Besser gesagt: Man wird sie nicht los. Wer einmal auf diesem Posten sitzt, muss sich keine Sorgen um seine berufliche und finanzielle Zukunft machen, weil das Beamtenrecht davor schützt, jemals wieder in einer niedrigeren Besoldungsgruppe arbeiten zu müssen.

Das war schon immer hart für die betroffene Schule, für ihre Lehrer und für Generationen von Schülern.

Nicht mehr nur hart, sondern doppelt ärgerlich sind diese beamtenrechtlichen Zustände, seitdem die Schulinspektionen das Versagen einiger Rektoren und Direktoren ganz konkret belegen können. Es ist jetzt eben nicht mehr nur so, das hier oder da über die Unfähigkeit einzelner Führungskräfte gemunkelt wird. Vielmehr kann eine gut gemachte Schulinspektion ganz klar zeigen, wo das Versagen des Leiters zutage tritt.

Und was tut die Schulbehörde? In den schlimmsten Fällen schickt sie Coachingteams, deren Ressourcen aber begrenzt sind. Wenn ein Rektor in den kommenden Jahren auf die Pension zugeht, belässt es die Schulaufsicht bei der stillen Hoffnung, dass er sich in den Vorruhestand verabschiedet. Wenn er das aber nicht tut – dann hält sie still: Während andernorts Mitarbeiter ab 55 um ihren Job bangen, wird schwachen Schulleitern nicht einmal zugemutet, mit 60 Jahren innerhalb der Stadt in eine andere Schule zu wechseln, die so gut läuft, dass sie dort nicht viel verderben können.

Was aber können Schulen hoffen, deren unfähige Schulleiter noch 20 Jahre von der Pensionierung entfernt sind? Gar nichts können sie hoffen. Im Gegenteil. Immer wieder kommt es vor, dass glanzlose Rektoren, deren Schulen mangels Nachwuchses geschlossen wurden, einer neuen Schule vor die Nase gesetzt werden. Und das nur aus einem einzigen Grund: Wer einmal die Besoldungsklasse eines Schulleiters erreicht hat, darf nicht heruntergestuft werden. Selbst wenn an der betreffenden anderen Schule ein nachweislich geeigneter Kandidat vorhanden wäre, wird der nicht genommen, wenn er noch nicht in der entsprechenden Besoldungsgruppe arbeitet.

Kein Wunder, dass der Landeselternausschuss angesichts dieser Zustände fordert, die Schulinspektionsberichte zu veröffentlichen.

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