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Kurz vor ACHT: Fortbildung versus Unterrichtsausfall

In den vergangenen zwei Wochen gehörte dem Bildungssenator die öffentliche Aufmerksamkeit: Sein lang erwartetes Qualitätspaket mit rund zwei Dutzend Verbesserungsvorschlägen wurde vorgestellt und soll nun munter diskutiert werden, bevor Anfang des Jahres die Entscheidungen über Umsetzung oder Ablehnung fallen. Dass es für Jürgen Zöllner nicht einfach wird, für seine unbequemen Forderungen etwa nach obligatorischer Lehrerfortbildung Unterstützung zu finden, war schon vorher klar.

In den vergangenen zwei Wochen gehörte dem Bildungssenator die öffentliche Aufmerksamkeit: Sein lang erwartetes Qualitätspaket mit rund zwei Dutzend Verbesserungsvorschlägen wurde vorgestellt und soll nun munter diskutiert werden, bevor Anfang des Jahres die Entscheidungen über Umsetzung oder Ablehnung fallen.

Dass es für Jürgen Zöllner nicht einfach wird, für seine unbequemen Forderungen etwa nach obligatorischer Lehrerfortbildung Unterstützung zu finden, war schon vorher klar. Klar war auch, dass sich die notorischen Nörgler zu Wort melden würden, die grundsätzlich unzufrieden sind, weil sie den falschen Beruf gewählt haben oder sich beim Rückzug ins Private ertappt fühlen.

Schwieriger wird es für den Senator, wenn die Kritik von den motivierten Lehrern kommt, die es satt haben, gegängelt zu werden. Was das bedeuten kann, konnte Zöllner diese Tage in einem Brief von Berliner Musiklehrern lesen. Sie haben in seinem „Qualitätspaket“ gelesen, dass sie sich künftig sechs Doppelstunden pro Jahr fortbilden sollen. Das Problem ist nur: Sie würden gern, dürfen aber nicht. Der Arbeitskreis Schulmusik hat nämlich die Erfahrung gemacht, dass Schulleiter die Teilnahme an Fortbildungen verweigern, wenn Unterrichtsausfall droht. Sie schreiben von Schulleitern, die sogar dann „Nein“ sagen, wenn der betreffende Lehrer nicht nur eine Fortbildung besuchen, sondern sogar anbieten will. Es sieht also ganz so aus, als wäre jetzt eine Fortbildung für Rektoren fällig unter der Überschrift: „Wann ist Unterrichtsausfall zum Zwecke einer Lehrerfortbildung gerechtfertigt?“ sve

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