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Lehrerbezahlung: Personalrat lehnt Gehaltszulage nur für Junglehrer ab

Berlins Junglehrer müssen weiter bangen: Der vom Senat versprochene 1200-Euro-Aufschlag kann nach Veto vielleicht nicht gezahlt werden.

Der Hauptpersonalrat (HPR) hat am Dienstag das Vorhaben des Senats abgelehnt, das Gehalt der frisch ausgebildeten Pädagogen generell um 1200 Euro auf 3850 Euro zu erhöhen. Da jetzt die Einigungsstelle angerufen werden muss, ist nicht sicher, ob die höhere Bezahlung zum Schuljahresbeginn umgesetzt werden kann. Die Personalvertretung begründet ihre Ablehnung damit, dass der Senatsentwurf nicht alle angestellten Lehrer einbeziehe. Auch biete der Senat keine Planungssicherheit, da die Regelung für die Junglehrer vorerst nur für ein Jahr gelte.

Der Hauptpersonalrat präsentierte einen eigenen Vorschlag. Demnach sollen die Junglehrer statt 1200 Euro zunächst nur 550 Euro zusätzlich bekommen. Nach sechs Monaten kämen weitere 300 Euro hinzu. Erst nach weiteren 24 Monaten, also ab Januar 2012, würden sie so viel verdienen, wie der Senat ihnen bereits ab August 2009 zugestehen wollte. Dieser Vorschlag sei mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) „abgesprochen“, sagte der HPR-Vorsitzende Uwe Januszewski.

Der Betrag, der den Junglehrern verloren geht, soll nach dem Vorschlag des HPR unter den anderen rund 5000 angestellten Lehrern aufgeteilt werden. Für die Lehrer, die bereits lange im Dienst sind, würde das bedeuten, dass sie künftig statt 3850 rund 4450 Euro erhalten würden.

Der Senat hatte im Februar beschlossen, das Gehalt der Junglehrer drastisch anzuheben, um ihre Abwanderung in andere Bundesländer zu stoppen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Baden-Württemberg gerade eine große Abwerbekampagne in Berlin gestartet und mit dem Beamtenstatus geworben. Die GEW hatte von Anfang an kritisiert, dass Junglehrer ohne Berufserfahrung genauso viel verdienen sollten wie erfahrene Pädagogen.

Der Senat hatte sich davon zwar nicht beirren lassen, stritt aber darüber, für wen die Gehaltserhöhung zu gelten habe: Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) forderte die maximale Besoldung auch für berufliche Seiteneinsteiger, wogegen Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf dem Standpunkt beharrte, dass nur Absolventen mit beiden Staatsexamen profitieren sollten. Letztlich traf der Entwurf des Senats erst am 17. Juni – vier Monate nach dem Senatsbeschluss – beim HPR ein, der binnen einer Woche seinen Gegenvorschlag unterbreitete.

Wenn der Senat dem Vorschlag des HPR nicht folgt, muss laut Personalvertretungsgesetz ein Einigungsgespräch geführt werden. Dann wäre die Einigungsstelle am Zug. Wenn es zu keiner Einigung kommt, könnte der Senat dennoch seinen ursprünglichen Vorschlag umsetzen.

Nun ist fraglich, ob die Zeit reicht, um den Junglehrern das höhere Gehalt bereits am August zukommen zu lassen. „Der Zeitplan bis zur Zahlung der Zulagen ist eng, aber machbar“, lautete gestern die Einschätzung der Bildungsverwaltung.

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