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Schule: Neues Foto, neuer Lappen – alle zehn Jahre

EU-Richtlinie muss bis 2013 umgesetzt werden

Den Führerschein machen und damit bis ans Ende des Lebens fahren dürfen – das gilt in Zukunft wohl nicht mehr. Denn mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie kommt Bewegung ins Thema Fahrerlaubnis. Eine Neuerung wird sein, dass der Führerschein als Dokument in regelmäßigen Abständen gegen ein neues Exemplar getauscht werden muss. Auch Motorradfahrer und Halter von Caravans und größeren Anhängern haben sich auf neue Vorschriften einzustellen.

Zwar haben die EU-Staaten für die Umsetzung in nationales Recht bis 2013 Zeit. Doch mit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 19. Januar 2007 wurde bereits eine Rechtslücke geschlossen: „Im Rahmen des Führerscheintourismus haben einige Autofahrer im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben, weil ihnen die deutsche Erlaubnis entzogen worden war“, erläutert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR in Bonn. Die ausländischen Führerscheine ermöglichten das Fahren auch in Deutschland. Das funktioniert nur noch bedingt: Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf in Deutschland nicht mehr fahren, wenn das Ausstellungsdatum des Führerscheins nach dem 19. Januar 2007 liegt.

Deutsche Autofahrer müssen sich langfristig auf mehr Behördengänge einstellen. „Spätestens ab 2013 wird der Führerschein auf zehn Jahre befristet“, sagt Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) in Berlin. Dann wird der Führerschein jeweils mit einem aktuellen Foto versehen. Die geplante europäische Vereinheitlichung macht laut Sven Rademacher durchaus Sinn: „Es sind europaweit derzeit rund 110 unterschiedliche Führerscheindokumente im Umlauf.“ Sechs sind es in Deutschland.

Auf einen Test oder eine Prüfung sollten sich Fahrer einstellen, die mit größeren Anhängern oder Caravans im Schlepp unterwegs sind. Grundsätzlich wird hier die bisher nur schwer zu durchschauende Regelung im Hinblick auf die Gewichte von Fahrzeug und Anhänger entschlackt. Im Endeffekt ändert sich im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis der Klasse B bei Gespannen bis zu 3500 Kilogramm nichts. Neues gibt es dagegen im Gewichtsbereich 3500 bis 4250 Kilogramm. „Hier werden die Fahrer eine Schulung oder eine Fahrprüfung ablegen müssen“, sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe.

Auch für Motorradfahrer wird sich einiges ändern. Zum Beispiel darf künftig bereits mit dem Führerschein Klasse A2 eine 35 kW/48 PS starke Maschine gefahren werden. Bisher lag die Grenze bei 25 kW/34 PS. Bei Leichtkrafträdern fällt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer (km/h) weg. Gerade dieser Punkt wird laut Peter Glowalla vermutlich schon in diesem oder im kommenden Jahr Realität werden. Denn nicht immer ist langsame Fahrt sicherer: Die meisten Experten sind sich einig, dass ein Leichtkraftrad mit 100 oder 110 km/h Spitze besser zum „Mitschwimmen“ im fließenden Verkehr geeignet ist. gms

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