zum Hauptinhalt

Schule: Nun im Inland regulieren

Neue Regelung für Unfallschäden im Ausland

Ein unverschuldeter Autounfall im Ausland – das bedeutete auch bei unseren europäischen Nachbarn meist eine regelrechte Herausforderung, verlangte viel Geduld, einen Rechtsanwalt und möglichst auch Sprachkenntnisse des Landes, in dem der Crash geschah, und zog sich manchmal über viele Monate oder sogar Jahre dahin. Seit Jahresbeginn soll die Regulierung solcher Schäden nun sehr viel einfacher sein. Denn mit der soeben in Kraft getretenen vierten Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wird die Schadensabwicklung zwischen Unfallbeteiligten der europäischen Union wesentlich einfacher. Denn nun muss jeder Versicherer in Europa in jedem Mitgliedsland der Gemeinschaft Schadenregulierungsbeauftragte benennen. Damit können solche Schäden nun im Inland reguliert werden.

Wer also in Griechenland, Spanien, Italien oder einem anderem EU-Mitgliedsland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich nun in Deutschland an die Beauftragten der jeweiligen ausländischen Versicherung wenden. Wer das ist, darüber informiert die neu eingerichtete nationale Auskunftsstelle, die beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 01 80 / 250 26 (Internet: www.zentralruf.de ) erreichbar ist. Die neuen Regelungen sehen auch vor, dass die Bearbeitungszeit für einen Unfallschaden im Ausland durch den Regulierungsbeauftragten drei Monate nicht überschreiten darf. Reagiert er in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann man sich stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle wenden – das ist in Deutschland der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg mit der Telefonnummer 040 / 30 18 00 (im Internet unter: www.verkehrsopferhilfe.de ). Diese Entschädigungsstelle ist auch zuständig, wenn der ausländische Versicherer noch keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat.

Um Unfallschäden im Ausland möglichst unkompliziert regeln zu können, empfiehlt es sich, stets den Vordruck „Europäischer Unfallbericht“ mit der dazugehörigen Broschüre in elf Sprachen an Bord zu haben. In diesem Formular können nach einem Unfall alle für die Regulierung wichtigen Daten eingetragen werden, wobei die mehrsprachige Broschüre auch bei Sprachproblemen hilft, dies korrekt zu machen. Den „Europäischen Unfallbericht“ bekommt man entweder bei seinem Versicherer oder beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ( www.versicherung-und-verkehr.de oder Hotline 0800/7424375).

B. Richerts

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false