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Physik-Fakultät der Universität Heidelberg: Einer trage des anderen Lehrbelastung

Mehr Zeit zum Forschen für Heidelbergs Physiker.

Die Physik-Fakultät der Universität Heidelberg kann ihre 35 Professoren künftig flexibler in Forschung und Lehre einsetzen. Statt von jedem Wissenschaftler wie üblich eine feste Zahl von Semesterwochenstunden zu verlangen, wird die Lehre gegenüber Land und Universität pauschal für das Fach abgerechnet. Wie die Stunden intern verteilt werden, bleibt Sache der Fakultät. Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) und Rektor Bernhard Eitel erklärten am Freitag, es sei das erste in Deutschland eingeführte Fakultätsdeputat.

Auf das Fakultätsdeputat wird jetzt auch die Lehre habilitierter Forscher außeruniversitärer Einrichtungen angerechnet, etwa von Max-Planck-Instituten. Bislang hielten diese zwar bereits Vorlesungen, konnten damit aber nicht die Professoren von Lehrpflichten in der Grundausbildung entlasten. Das Fakultätsdeputat setzt damit Anreize für eine Zusammenarbeit mit außeruniversitärer Einrichtungen. Es befreit die Professoren auch von der starren Vorgabe, in der Regel während des Semesters neun Stunden in der Woche zu lehren. Im internationalen Vergleich gilt die hohe Lehrbelastung als Nachteil für deutsche Forscher.

Bei den Heidelberger Physikern kann der Fakultätsvorstand diese Pflicht nun reduzieren oder aufheben, solange unter dem Strich die Lehrverpflichtung des Fachs durch Kollegen erfüllt wird. Der Dekan der Fakultät für Physik und Astronomie, Matthias BartelmannBartelmann, sagte, dies ermögliche intensive Forschung oder längere Aufenthalte an Forschungsstationen im Ausland. „Die Idee ist aber, dass es keine feste Rollenaufteilung gibt.“ Wer eine Zeit seine Lehre reduzieren könne, solle dies später ausgleichen. Umgekehrt solle auf eine Zeit intensiver Lehre eine Entlastung folgen.

In Hochschulkreisen wird gegen flexible Lehrverpflichtungen eingewandt, dass sich einige Forscher auf Kosten anderer entlasten könnten. In Heidelberg wird dieser Konflikt dadurch gemildert, dass nun mehr Lehrende als bisher auf das Fakultätsdeputat angerechnet werden. Für Eitel ist das „ein Vorteil beim Kampf um die besten Köpfe“.

Eine ähnliche Regelung wie das Fakultätsdeputat ist die „institutionelle Lehrverpflichtung“ in Nordrhein-Westfalen. Hier kann die Lehrverpflichtung verschiedener Professoren als Summe zusammengefasst und dann unterschiedlich auf sie verteilt werden. In Baden-Württemberg erfolgt dies für die gesamte Lehre einer Fakultät – ermöglicht durch eine Experimentierklausel im Hochschulrecht. Geplant ist in Heidelberg zunächst eine dreijährige Probephase.

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